Ende Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot??

Hallo ich bin bis zum 28.5. Noch in Elternzeit und wir planen nun ein 2. Kind jetzt ist meine frage da ich beim 1. Kind schon durch den Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt wurde ab Bekanntgabe, ob wenn ich vor dem 28.5. Wieder schwanger werde und nicht gearbeitet habe vorher dann trotzdem Geld bekomme natürlich dann das was vertraglich festgelegt wurde( bei mir dann teilzeit) ? Oder muss man vorher einen gewisse Zeit gearbeitet haben? Um das Geld vom Beschäftigungsverbot zu bekommen ? Lg

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Huhu, nein, wenn dein AG dich wieder ins BV schickt, bekommst du nach Ende der EZ wieder DAS Geld wie vorher auch, es sei denn, du hast schon etwas neues unterschrieben.

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Okay danke, so hab ich es auch im Kopf aber ein paar Freundinnen meinten man muss mindestens 3 Monate gearbeitet haben bis das man wieder Geld bekommt und andere meinten 8 Wochen. Hast du eventuell eine Quelle wo man das nachlesen kann oder woher weißt du das ? Lg

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Das ist das Mutterschutzgesetz. Du darfst im BV nicht schlechter gestellt sein. Egal, ob du 1 Tag gearbeitet hast oder direkt am 1. Tag ein BV bekommst

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während der Elternzeit hast du keinen Anspruch auf ein BV, es würde erst ab 29.5. greifen

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Ja genau aber ab da würde ich auch wieder Geld bekommen oder ?