Stromrückzahlung und Kinderzuschlag

Hallo Ihr Lieben☺

Ich habe eben die jährliche Stromabrechnung bekommen, und zum ersten Mal im Leben muss ich nichts nachzahlen, sondern bekomme eine Rückerstattung, sogar in dreistelliger Höhe.
Kann mir jemand sagen, ob das beim Kinderzuschlag angerechnet wird? Zählt diese Erstattung zu meinem "Vermögen"?

Ich muss im Februar wieder einen Weiterbewilligungsantrag stellen und bin ja verpflichtet, Änderungen wie z.B. einen niedrigeren Stromabschlag anzuzeigen und muss sicherlich doch auch die Abrechnung hinschicken.

Weiß vielleicht jemand Rat? Danke euch im Voraus

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die Rückzahlung nicht, die geringere Zahlung schon

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Sie kann die Zahlung auch einfach so lassen!

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Danke euch für die Antworten.
Daran habe ich auch schon gedacht, die Zahlung so zu lassen, um bei der nächsten Jahresabrechnung nicht vielleicht wieder nachzahlen zu müssen. Aber es wird ja mit dem geringeren Abschlag gerechnet beim Kinderzuschlag, ich kann doch nicht einfach die Stromabrechnung "unterschlagen", oder? Es gibt ja den verkürzten Weiterbewilligungsantrag online, wo nach Änderungen gefragt wird. Da muss ich das doch sicher angeben?