Elternzeit 1 Jahr / Teilzeit

Hallöchen zusammen,
Ich bin gerade etwas überfragt. Ich versuche mal meine Frage so gut es geht zu erläutern 🙈😂
Ich bin derzeit in Elternzeit für 1 Jahr. Im April ist diese vorbei und ich fange wieder an zu arbeiten. Mit meinem Chef hatte ich es vor Beginn schon drüber dass ich dann mit den Stunden runtergehe. Zwischen 15 und 20 Stunden in der Woche. Das ist soweit auch möglich.
Jetzt les ich immer wieder "Teilzeit in Elternzeit". Ich verstehs nur nicht ganz 😂 Derzeit bekomme ich ja nur Elterngeld weil ich nicht arbeite. Wie ist das dann mit Teilzeit? Ich bekomm dann ganz normal Gehalt vom Arbeitgeber, klar, aber ist es möglich zusätzlich noch angepasstes Elterngeld zu bekommen? Wenn ja, kann ich das jetzt noch nachträglich beantragen, wenn ja wie? Ich hab morgen in der Firma Gespräch. So viel: Ich arbeite dort schon 15 Jahre und halbtags zu arbeiten war da nie ein Problem.
Hoffe es war verständlich was ich wissen wollte 🙈 Die bei der L-Bank konnten mir nicht wirklich weiterhelfen. Die meinten nur das muss der Arbeitgeber entscheiden. Aber mein Elterngeldantrag war nur für 12 Monate angedacht.
Ich blick es einfach nicht 😂

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Hallo

Nein, außer deinem Gehalt gibt es dann nichts. Du hast ja für 12, bwz 10 Monate normales EG bekommen.

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Okay, danke für die schnelle Antwort 🙋🏼‍♀️

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Huhu, da du nur 1 Jahr angemeldet hast, ist es eh fraglich, ob du noch EZ verlängern könntest.

Der Vorteil ist bei TZ in EZ, dass dein alter Vertrag ruht, du also später immer noch einen Anspruch auf Vollzeit hast, den hast du jetzt nicht mehr. Dazu hast du weiterhin besonderen Kündigungsschutz, den hast dh ohne EZ nicht.
Auch kannst du innerhalb der TZ in EZ deine Stunden besser variieren, falls 20 zu viel sind oder 15 zu wenig. Außerdem kann man sich das Basiselterngeld auch als EG plus (1 Monat Basiselterngeld =2 Monate EG Plus) aufteilen. So hat man länger etwas Elterngeld und kann dazu verdienen, ohne, dass so viel abgezogen wird.

Es hat also massive Vorteile.

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Sie hat aber nur noch knappe 3 Monate EG Anspruch.

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Ja und? Ändert nichts an den allgemeinen, für alle gültigen Vorteilen, die ich Uhr nur aufgezeigt habe.

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Teilzeit in Elternzeit hat nichts mit Elterngeld zu tun. Da geht es allein um eine arbeitsrechtliche Betrachtung, also allein um das Verhältnis zwischen dir und deinem AG.

Du hättest also 2 Jahre EZ nehmen können, dir das EG so wie jetzt voll im ersten Jahr auszahlen lassen können und dann im zweiten Jahr genauso arbeiten können wie du es jetzt vor hast. Dabei hättest du aber einen besseren Kündigungsschutz gehabt, bessere Möglichkeiten deine Arbeitszeiten kurzfristig anzupassen und dein alter Vollzeitvertrag hätte nur geruht.

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Hallo, hast du einen weiteren Kinderwunsch?

Dann würde ich an deiner Stelle einen Antrag stellen auf Verlängerung der Elternzeit. Dann arbeitest du TZ in EZ.

Wenn dein AG es nicht genehmigt, stellst du einen Antrag auf befristete Teilzeit bis zum 2. Geburtstag. Danach muss er dir die Elternzeit für das 3. Jahr „genehmigen“.

Denn wenn du während der TZ in EZ erneut schwanger wirst und in die Schutzfrist kommst, so kannst du die Elternzeit mit Beginn der neuen Schutzfrist abbrechen. Und erhältst dann automatisch wieder dein vorheriges Gehalt. Wenn du nur Teilzeit OHNE Elternzeit arbeitest, erhältst du natürlich auch nur das Teilzeitgehalt (in der Regel ja geringer als vor der Elternzeit).