Hallo ihr Lieben :)
Ich bin heute 38+0 und plane eine Geburtshausgeburt. Die Rechnung für die Rufbereitschaft habe ich bei 37+0 gezahlt, Betrug 750€.
Hiervon kann ich mir nach Vorlage einer Bescheinigung das ich im GH entbunden habe 500€ von der DAK erstatten lassen.
Habe mich jetzt gefragt, ob ich im Falle einer Verlegung, ob wegen eigenem Wunsch oder medizinisch notwendig die Kosten dann nicht erstattet bekommen kann. Evtl kann jemand der verlegt wurde berichten ob die Kosten trotzdem erstattet wurden von der Krankenkasse :)
Laura mit Finn inside💙
Geld von DAK zurück bei Verlegung?
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Deine Hebamme bzw. das Geburtshaus ist doch aktuell schon in Rufbereitschaft für dich. Demnach ist die Leistung erbracht. Die Pauschale ist ja für die Rufbereitschaft und nicht für die Hebammenleistung (also die Geburtstbegleitung, U1) selbst, denn diese wird separat über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet.
Demnach ist die Pauschale so und so zu entrichten, egal ob es noch zu Komplikationen und anschließender Klinikgeburt kommt. Wie deine Krankenkasse zum Zuschuss steht, weis ich nicht. Was steht denn im zusätzlichen Leistungskatslog? Die meisten Kassen formulieren es als „Zuschuss für die Hebammenrufbereitschaft“, heißt es ist egal wo entbunden wird.