Gelte ich als Alleinerziehende beim Elterngeld?

Huhu ihr Lieben,

Bei mir ist es noch ein bisschen hin, aber ich wollte mich jetzt schonmal mit dem Thema befassen.

Zu meiner Situation: Ich wohne nicht mit dem Vater des Kindes zusammen. Wir wollen aber noch zusammen ziehen. Wann genau das passiert, wissen wir nicht, weil wir bisher keine passende Wohnung finden und mein Partner hier auch noch eine neue Stelle finden muss, weil die Entfernung zu weit ist.
Ich arbeite Vollzeit und habe zu dem neuen Jahr jetzt eine recht hohe Gehaltserhöhung bekommen.

Ich habe zwei Fragen:

1. Gebe ich mich als alleinerziehend an, auch wenn ich innerhalb der Elternzeit wahrscheinlich mit meinem Partner zusammen ziehe? Alleinerziehend gilt man ja scheinbar, wenn man mit keiner erwachsenen Person zusammen wohnt. Ist das überhaupt relevant, wenn nur ich Elternzeit in Anspruch nehme? Die Höhe richtet sich ja eh nur nach meinem Gehalt.

2. Für welche 12 Monate wird die Höhe des Elterngeldes berechnet. Werden die 2 Monate Mutterschutz bei der Berechnung auch mit einbezogen bei dem Durchschnittsgehalt? Aufgrund meiner Gehaltserhöhung würde das schon einen Unterschied machen.

Vielen Dank vorab

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Das Elterngeld hängt doch von der Höhe deines Gehaltes ab und nicht davon, ob du alleinerziehend bist, oder nicht. #kratz

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wenn man Alleinerziehend ist kann man statt 12 die 14 Monate bekommen da ja kein Partner vorhanden wäre für die 2 zusätzlichen Monate :)

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Es gelten die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Also gewinnt dein Mutterschutz zB an 28.2. werden Februar 2021 bis Januar 2022 herangezogen.

Alleinerziehend hast du 14 Monate Anspruch auf EG, Mutterschutz sind immer Basis-EG/Monate, wobei das Mutterschutzgeld angerechnet wird (sprich du bekommst im allgemeinen kein EG). Je nachdem wie früh die Geburt vor ET war, kann es auch mal in den 3. Lebensmonat gehen mit dem Mutterschutz! Also dann wären 3 Monate weg mit Basis/EG. Elterngeld Plus dann entsprechend kürzer…

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Zu 1. Ja du gibst alleinerziehend an.
Wenn sich der status ändert innerhalb deiner ez und ihr zusammen zieht, musst du das sicherlich der elterngeldstelle melden und sie können den Bescheid wieder ändern (auf 12monate).

Wenn du die 14mon nimmst, kann dein Freund kein elterngeld mehr beantragen.

Will er keine elternzeit mit eg nehmen?

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Dafür muss er mit dem Kind im Haushalt leben