Es geht daran ich arbeite beim Zahnarzt und würde nach der ss direkt in den Still Bv kommen.
Meine Frage ist, ich bin unbefristet eingestellt und wie ist das wegen der Kündigung quasi in der stillzeit?
Normalerweise kann man einem ja nicht ohne triftigen Grund kündigen, ist das in der stillzeit aufgehoben? Oder gilt still bv als Grund einem zu kündigen.
Wem erging es mal genauso und wie war es bei euch.
Ich habe nämlich das Gefühl das mein Chef keine Lust hat mich 1 jahr im still bv weiter zu bezahlen aber natürlich wäre es für mich sehr angenehm.
Still Bv
Hallo,
Ich hatte 2019 nach der Geburt meines Sohnes ein Stillbeschäftigungsverbot. Da ich eh nur einen befristeten Vertrag hatte lief das Beschäftigungsverbot nur 6monate. Danach bekam ich Elterngeld.
Ich brauchte von meiner Hebamme oder Gyn eine Bestätigung das ich stille.
Soweit ich weiß hat man beim stillbeschäftigungsverbot nur bis zu vier Monate nach der Geburt einen Kündigungsschutz. Danach kann dein Chef dich kündigen.
Wobei man wirklich aufpassen muss. Es könnte sein, dass dein Chef dich an die Rezeption setzt oder Abrechnung machen lässt sofern du dafür geeignet bist und er Bedarf hat.
Ich glaube auch der Chef bekommt dein Gehalt über eine Umlage von deiner Krankenkasse erstattet. Wie während der Schwangerschaft.
Liebe Grüße und alles Gute!
Wieso denkst du denn, dass du ein Still-BV bekommen solltest? Ihr habt doch bestimmt einen Pausenraum oder eine andere ruhige Ecke, die dein Chef dir anbieten kann.
Ein Still-BV hat überhaupt nichts mit einem (nicht) vorhandenen Pausenraum zu tun.
Ok, dann erkläre mir doch bitte die Voraussetzungen für ein StillBV (beim Zahnarzt) 😊
Das wäre für alle sehr angenehm. Aber er kann dir auch einfach andere Mutterschutz konforme Tätigkeiten ggf. geben oder nur ein TeilBV ausstellen, das würde bedeuten, dass du direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten musst. Willst du das Risiko wirklich eingehen?
Und wenn das stillen nicht klappt, dann arbeitest du gleich wieder?
Ich kann dir sagen, wie es mir mit dem Stillen ging: es hat nicht geklappt, völlig unerwartet, aber ich hatte keinerlei Milcheinschuss.
Bist Du Zahnärztin oder Zfa? Als Zfa ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass der AG Dir einen Arbeitsplatz zuweisen kann, der den Richtlinien bezüglich Schutz für stillende Mütter entspricht. Das Einplanen eines Still-BVs halte ich noch aus anderen Gründen für gewagt:
- Ein Elternzeitantrag muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Sollte sich das Still-BV aus irgendwelchen Gründen erledigen (ungefährlicher Arbeitsplatz, Probleme beim Stillen) musst Du 7 Wochen arbeiten, bevor Du in Elternzeit gehen könntest. Der AG kann auf die Frist verzichten, muss aber nicht.
- Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz hast Dur nur bis 4 Monate nach der Geburt oder in Elternzeit. Danach gelten die stinknormalen Regeln für eine Kündigung. Und die bedeuten, dass das Kündigungsschutzgesetz nur angewandt wird, wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Und selbst wenn es angewandt wird, bedeutet das nicht, dass Du nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kannst (das ist eine fristlose Kündigung). Dein AG kann auch eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, muss aber (wenn das Kündigungsschutzgesetz eingehalten werden muss) bestimmte Vorgaben erfüllen.
Grüsse
BiDi
du bakommst doch nicht 1 Jahr still Bv, dr AG muss dir die Ziet zum stillen bezahlen, dein Kind kann gebracht werden.
wenn du zuhause bleiben willst, kannst du für weniger Geld in Elternzeit gehen.
Es gibt natürlich Stillbvs. Ob das hier zutrifft, kann keiner beurteilen.
Doch, es gibt ein Still-BV. Dann nämlich, wenn man an seinem Arbeitsplatz Stoffen ausgesetzt ist, die in die Muttermilch übergehen können. Das trifft oft auf z.B. Tierärztinnen oder Zahnärztinnen zu.
Grüsse
BiDi