Keine Rückmeldung was tun?

Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt, Vorstellungsgespräch, dann Probearbeiten.
Daraufhin wortlos einen Vertrag erhalten. Das war u Weihnachten rum. Die Inhalte waren anders als besprochen, anstatt Teilzeit nur 450.00 anstatt unbefristet allerdings befristet.... Ich hab dann überlegt u nach einem Telefonat zugestimmt. Dann gab es noch einiges zu Organisieren, bezüglich Betreuung meines Kindes. Ich hab noch eine AG Bescheinigung erhalten das war kurz vor Silvester. Hab dann alles in die Wege geleitet und es hieß man könne den Arbeitsbeginn auch auf den 1.2.22 legen, dies wurde nur telefonisch besprochen. Nun habe ich am 10.01. Bescheid bekommen das alles klappt mit der Betreuung und meinen AG darüber per Email unterrichtet. Ich habe also gesagt der 1.2.22 klappt, dass ich einen Einsatzplan brauche, ob sie den Vertrag noch anpassen möchten und was sie von mir noch benötigen.

Das ist jetzt eine Woche her. Ich habe keine Rückmeldung erhalten.

Der Vertrag der mir vom Chef unterschrieben vorliegt, mit Beginn 15.1.22 hab ich nicht unterschrieben, da ich ja erst am 1.2.22 anfangen soll.

Was soll ich denn machen?

1

Nachdem du erstmals wortlos schon einen Vertrag mit anderen Inhalten bekommen hast, nun wieder in der Luft hängst und kein aktualisierter Vertrag da ist, würde ich persönlich mir einen anderen Arbeitgeber suchen. Hört sich nicht sehr zuverlässig an.

Zur ursprünglichen Frage: Du kannst Montag morgen dort im Personalbüro anrufen und fragen bis wann mit dem Vertrag zu rechnen ist.

4

Danke dir, ja mein Gefühl wird auch immer schlechter. Es sind jetzt noch Bewerbungen raus gegangen und ein Gespräch steht auch schon.

2

Warum hast du nicht einfach selbst das Datum korrigiert (handschriftlich) und dann den Vertrag unterschrieben zurück gesendet? Das würde ich jetzt machen.

3

Naja Urkundenfãlschung ist jetzt nicht so mein Ding :) aber trotzdem Danke

5

Wieso ist das Urkundenfälschung?

So hast du doch nun das Problem, dass du keinen Vertrag unterschrieben hast oder der Chef dich seit 10(!) Tagen auf der Arbeit vermisst. Auf mündlich besprochenes kannst du schlecht verweisen- im Zweifel gilt das, was schriftlich vereinbart wurde.

weitere Kommentare laden