Urlaubsanspruch mit anschließender Elternzeit

Hallo Zusammen,

ich bin zum 15.06.22 ausgezählt. Laut Internet steht einem ja für den gesamt Mutterschutz Urlaub zu. Bei mir endet der Mutterschutz dann ja am 15.08., dh bei 30 Tagen Urlaub wären das noch 20 Tage Resturlaub. Mein AG sagt nun, dass ja die acht Wochen nach der Geburt mit der Elternzeit zusammen fallen und mir für die zwei Monate nach der Geburt kein Urlaub mehr zusteht. Ist das korrekt?

Danke für eure Meinungen.
Liebe Grüße

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Dir steht für die gesamte Dauer des Mutterschutzes Urlaub zu, das hat nichts mit Meinung zu tun. Dein AG kann lediglich für volle Monate, die du in Elternzeit bist, anteilig deinen Urlaub kürzen. Dazu zählt der Mutterschutz aber nicht.

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Nein, das ist nicht korrekt und über das Mutterschutzgesetz geregelt.
Er kann nur schriftlich den Urlaub in der EZ kürzen, der Mutterschutz ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Und Urlaub darf auch nur für ganze Kalendermonate gekürzt werden. Also nicht, wenn dein Muschu vor einem 30./31. endet.