Eine wahrscheinlich blöde Frage zur Kündigungsfrist. Eine Person möchte ihr Angestelltenverhältnis kündigen. Es gelten die gesetzlichen Fristen nach BGB für beide Seiten, in diesem Fall ein Monat zum Monatsende. Reicht es aus, die Kündigung am 31.01. persönlich zu übergeben? Der Februar ist ja ein Monat mit verkürzten Tagen… sodass die Frist dann im Endeffekt nur 28 Tage wären und das Arbeitsverhältnis zum 28.02. endet?
Kündigungsfrist
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Da im Gesetzestext 1 Monat steht und nicht 30 oder 31 Tage, reicht das, ja! Ich würde mir den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
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Prima danke! Hatte mir das auch so gedacht, aber bei dem Sonderfall mit dem kurzen Februar kamen dann dovh irgendwie Zweifel!