Hallo, vielleicht kann mir jemand bei der folgenden Frage helfen:
Ich bin seit August schwanger und habe das meinem Arbeitgeber auch direkt mitgeteilt.
Ich bin dort in Teilzeit beschäftigt und es war bisher üblich, dass ich häufiger Überstunden mache und die dann ausbezahlt bekomme. Ich habe dann im abgesprochen, dass ich die Überstunden ab jetzt "sammle" und an den Beginn des Mutterschutz schiebe. Mein Chef war gleich einverstanden.
Ich habe erst jetzt durch Zufall mitbekommen, dass ich eigentlich in der Schwangerschaft keine Überstunden mehr machen darf... da es aber nur ein Teilzeit Job ist, hatte ich nie das Gefühl dass es zu viel wird und über die 8,5 erlaubten Stumden pro Tag bin ich auch nie drüber gewesen.
Meine Frage ist jetzt also: was ist mit den Überstunden, die ich seit Beginn der SWS schon gemacht habe? Das sind nicht wenige! Lt. Gesetzestext hätte ich die weder machen dürfen noch hätte mein AG die annehmen dürfen aber wir wussten es beide einfach nicht... Solange keiner was sagt passiert wohl auch nichts, aber was wenn mein Chef nun doch ins Gesetz reinguckt. Verfallen die dann einfach? Das kann ja auch auch kaum Sinn des Gesetzes sein, das ja eigentlich zu meinem Schutz existiert oder?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Überstunden aufgebaut während Schwangerschaft
Also ich lese im Paragraph 4 des Mutterschutzgesetz nicht, dass generell Überstunden ggü. der vertraglich vereinbarten Stundenzahl nicht erlaubt sind. Es ist nur Mehrarbeit über 8,5 Std/Tag oder 90 Std. in der Doppelwoche verboten.
Wenn du also einen Vertrag über 20 Std/Woche hast aber jetzt 30 Std/Woche arbeitest, dann ist das nach meiner Interpretation des Gesetzes überhaupt kein Problem.
Danke für deine Antwort, aber ich lesen den Paragraphen 4 mal weiter und zitiere:
4Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt.
Das wäre bei 30 statt der vertraglich vereinbarten 20 Stunden definitiv der Fall.
Ihr habt doch sicherlich nur den mündlich geschlossenen neuen Vertrag über 30 Stunden mit X mehr Urlaubstagen nur nicht schriftlich fixiert oder?
nachträglich streichen kann er nicht
Du hast Leistung erbracht und die muss entlohnt werden.
Bei Teilzeit hast du keine Überstunden. Da heißt es Mehrarbeit und die darfst du definitiv leisten.