Berechnung Witwenrente

Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage. Wenn jemand im erwärbsfähigen Alter verstirbt, berechnet sich die Witwenrente nach der voraussichtlichen Rente oder nach der Erwerbsunfähigkeitsrente.

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Nach der Rente, die er am Todestag gehabt hätte. Davon dann 55% bei der großen Witwenrente. Davon Anzug von Kranken/Pflegeversicherung. Bei eigenem Verdienst kann die ausgezahlt Rente verkürzt werden. Und je nach Verdienst können auch Steuern darauf anfallen.
Hat der Verstorbene die Rentenjahre noch nicht voll, kann nochmal ein Abzug stattfinden.
Ist die Hinterbliebene jünger als 48 oder hat keine Kinder, so gibt es nur die kleine Witwenrente, deren Prozentsatz noch niedriger ist.

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Nur als Ergänzung:

"Während die kleine Witwenrente 25 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen beträgt und nach neuem Recht zeitlich auf 24 Monate begrenzt ist, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) und wird zeitlich unbegrenzt geleistet."

Quelle: https://www.smart-rechner.de/witwenrente/ratgeber/kleine_und_grosse_witwenrente.php