Anspruch auf die selbe Stelle nach der Elternzeit

Guten Morgen,

Ich bin im letzten Jahr meiner Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich bei einem großen Träger als Wohnbereichsleitung unbefristet eingestellt und habe die Tätigkeiten einer Wohnbereichsleitung ausgeführt. Mein Vertrag läuft als Wohnbereichsleitung und bin auch in der entsprechenden Tarifgruppe eingestuft.
Ich habe erfahren, dass meine Stelle neu besetzt wurde, jedoch nicht ob diese befristet ist oder unbefristet. Am Freitag habe ich einen Termin in der Einrichtung ausgemacht um alles zu besprechen.
Laut der Arbeitsrechtlerin der Gewerkschaft habe ich Anspruch auf die Leitungsstelle oder einer vergleichbaren Stelle. Ich bin nicht verpflichtet eine Minderwertigere Stelle anzunehmen.
Meine Frage, ob es jemanden unter euch gibt, die in der Selben Situation war und was daraus geworden ist. Möchte einfach nur vorbereitet sein auf das Gespräch und meine Rechte wissen.

Vielen Dank im voraus

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Ich war nicht in der Situation, allerdings brauchst du ja keine Erfahrungswerte.

Du hast doch schon eine korrekte Antwort der Arbeitsrechtlerin bekommen. Oder warum zweifelst du an dieser?

Mit diesem Wissen gehst du ins Gespräch. Wie möchtest du denn arbeiten stundenmäßig?

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Danke für die Antwort und die Zeit die Sie sich genommen haben.
Ich würde den gleichen Stundenumfang in Anspruch nehmen wollen also Vollzeit.

Ich brauche Erfahrungswerte, weil ich nicht weiß was so in dem Gespräch auf mich zukommen kann.

Dürfen die mir eine andere Stelle in einem anderen Haus anbieten? Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber um meinen Anspruch abzulehnen? Womit kann der Arbeitgeber das begründen usw.

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Wenn in deinem Arbeitsvertrag zusätzlich der Arbeitsort klar definiert ist, dann darf dein AG dich nicht einfach versetzen. Das ginge nur mit deiner Zustimmung.

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Wenn in Deinem Arbeitsvertrag 'Wohnbereichsleitung' steht, gilt das natürlich, denn der ist die Grundlage des Arbeitsverhältnis.
Wenn im Arbeitsvertrag sowas drin steht wie: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch andere, ihm zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen, soweit diese seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.” wird es etwas heikler, weil die Vorstellungen von Zumutbarkeit schon auseinander gehen können. Prinzipiell hat der AG ein Weisungsrecht.
Wenn im Arbeitsvertrag kein konkreter Ausübungsort festgelegt ist, kannst Du natürlich auch in einen anderen Wohnbereich eingeteilt werden.

Grüsse
BiDi

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Die Aussage, die du bekommen hast, ist prinzipiell richtig. Aber es gibt natürlich diverse Hintertürchen, dass du deine alte Stelle eben doch nicht wieder bekommst, sofern das der AG nicht möchte.
Eine Möglichkeit hängt von deinem Arbeitsort in deinem Vertrag ab. Ist dort genau der Ort deiner Einrichtung genannt, ist alles gut. Steht dort z.b. Berlin und in Berlin gibt es noch 3 andere dieser Einrichtungen, kann dir auch eine Leitungsfunktion am anderen Ende der Stadt angeboten werden. Bei einer Klage wird auf Zumutbarkeit geprüft und es interessant niemanden, ob das dann wirklich mit Kind vereinbar ist.

In meinem Fall war es so, dass zwischenzeitlich umstrukturiert wurde. Meine alte Stelle wurde umbenannt bei gleichbleibenden Tätigkeiten und unbefristet neu besetzt. Meine Stelle gab es damit nicht mehr. Die "neue" Stelle war besetzt. Etwas anderes mit entsprechender Verantwortung war schlichtweg nicht frei. Mir wurde eine Änderungskündigung auf eine Stelle ohne Verantwortung und mit wesentlich weniger Gehalt vorgelegt. Das ganze ging über die Behörde, da ich sogar noch in EZ bin und Teilzeit arbeite. Die Behörde hat das ohne mit der Wimper zu zucken genehmigt und auch vor Gericht ist das so durchgegangen. Das Gesetz ist in meinen Augen nicht viel wert.

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Ich hatte bei der AWO einen festen Job in Vollzeit. Nach der Elternzeit wollte ich in Teilzeit arbeiten. Da hat man mir einen völlig anderen Job angeboten, mit der Hoffnung, dass ich den nicht annehmen werde. ( Das hätte ich bei den Arbeitszeiten auch nicht gekonnt.) Nach einigem Hin und Her und der klaren Aussage, dass ich meinen Job in Teilzeit nicht zurückbekommen werde, haben wir uns auf einen Auflösungsvertrag geeinigt.

Wie weit das alles mit rechten Dingen zugegangen ist weiß ich nicht. Aber jetzt stehe ich in jedem Punkt besser da: Weniger Stress, weniger Arbeitszeit, aber auch!!!! mehr Geld und mehr Urlaub. Danke. liebe AWO, dass du micht nicht wolltest.