Hallo,
ich hab da zwei Fragen zum Mutterschutzgeld. Ich bin noch in Elternzeit mit Baby 1 und beende diese vorzeitig zum Mutterschutz für Baby 2. Ich hab jetzt schon mehrere Aussagen gelesen und wollte fragen was richtig ist.
Aussage 1) Man erhält das selbe Mutterschutzgeld wie bei Baby 1
Aussage 2) Man erhält soviel Mutterschutzgeld wie man Gehalt bekommen würde wenn man wieder arbeiten würde.
Im Prinzip nimmt sich das nicht viel, aber da es in der Zwischenzeit Gehaltsanpassungen gab, würde mich interessieren was da stimmt.
Frage zwei wäre, wir bekommen im Juni unser 13. Gehalt, das habe ich bei Baby 1 im MuSchu auch bekommen. Ist das bei Baby 2 auch so?
Liebe Grüße
Verständnisfrage Mutterschutz
1
Das 13. Gehalt wirst du meine ich nicht bekommen, da du ja in Elternzeit warst und es nicht erarbeitet hast.
2
Bei dir trifft durch Gehaltserhöhungen Fall 2 ein. Aber hier gegrüßt ja nur um den AG-Zuschuss.
Das Mutterschaftsgeld zahlt ja nur die Krankenkasse und das bekämst du auch innerhalb der Elternzeit.