Elterngeld

Hallo!
Ich hätte ne Frage an euch, und zwar die Elternzeit fängt ja an wenn die Mutterschutz endet also 8 Wochen nach Geburt. Dann ist man ja auch mehr als 12 Monate daheim. Elterngeld bekommt man auch erst nach dem Mutterschutz. Mir ist aber erst jetzt aufgefallen, dass ich Elterngeld nur bis zum ersten Geburtstag meines Tochters bekomme und nicht bis ich wieder anfange zu Arbeiten. Mir wird also 1,5 lang nichts gezahlt?
Ich hoffe ihr könnt meine Frage verstehen😅😊

LG

V

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Hallo
Ez beginnt nach dem Mutteschutz, die Zeit "zählt" aber trotzdem dazu.
8 Wochen nach der Geburt gibt es Mutterschaftsgeld, dann 10 Monate EG. Somit bekommst du 1 Jahr fast dein normales Gehalt.
Danach gibt es nichts mehr. Dann müsst ihr mit dem Kindergeld und dem Einkommen des Kindsvaters leben.

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"Somit bekommst du 1 Jahr fast dein normales Gehalt."
65% des vorherigen Nettos (so circa und ja ich weiß, dass sich EG vom EG Netto berechnet) empfinde ich jetzt nicht als "fast dein normales Gehalt". Zumal all jene, die den Höchstsatz bekommen tendenziell weniger als 65% haben. Und ja, mir ist auch klar, dass die aber vorher auch ganz gut verdient haben und es Reserven geben sollte 😉
Mich störte nur der Teil mit "fast dein normales Gehalt". Das wäre es bei 90% von mir aus. Aber nicht bei "es fehlt ein Drittel"

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Ich bekomme etwas mehr als 50% meines Gehaltes als EG. als "fast normal" würde ich das nun nicht bezeichnen...

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Wenn du 1 Jahr Elternzeit nimmst musst du am Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten gehen.

Elterngeld gibt es ab Geburt 12 Monate.

Alle Informationen zu Elterngeld und Elternzeit findest du im entsprechenden Gesetz.

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„ Mir wird also 1,5 lang nichts gezahlt?
Ich hoffe ihr könnt meine Frage verstehen😅😊“

Wenn deine Frage ist, ob dir nach den 12 Monaten Basis-Elterngeld nichts mehr gezahlt wird: ja, das ist richtig.

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Oje da fehlt wohl das Wort "Monate".
Hätte das ganze nochmal durchlesen müssen. 😉


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Wie lange man daheim ist, ist ja abhängig davon wie lange mal Elternzeit nimmt. Elternzeit und Elterngeld hat erstmal nichts miteinander zu tun. Das Geld gibt es vom Staat, die Elternzeit hat nur was mit dem Verhältnis zum AG zu tun.

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Hallo, also ich glaube du willst darauf hinaus, dass sich die ersten beiden Monate deiner Elternzeit (1. und 2. Lebensmonat) mit dem Mutterschutz (8 Wochen) überschneiden?!

So ist das nämlich :)

Wenn du ab dem 1. Geburtstag wieder arbeitest, dann wirst du durchgehend bezahlt.

6 Wochen vor Geburt Mutterschutz durch die Krankenkasse
8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz durch die Krankenkasse
10 Monate Elterngeld
Und dann ab dem 1. Geburtstag wieder Bezahlung durch deinen AG

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Achso wenn du 12 Monate Elternzeit beantragt hast, dann endet diese eben am Geburtstag deines Kindes. Denn sie beginnt auch (siehe Überschneidung oben) am Geburtstag deines Kindes und nicht erst nach dem Mutterschutz.

Es sei denn du hast die Elternzeit so beantragt, dass sie erst mit 13,5 Monaten deines Kindes endet. Denn anders würde es für mich mit den 1,5 Monaten unbezahlt keinen Sinn machen.

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Es können auch mehr als 8 Wochen sein, dann verlängert sich der Mutterschutz und es gehen EG plus Monate verloren, weil man mehr Basiselterngeld Monate beantragen muss.