Lehrer - Rückkehr in die Schule frei wählbar?

Hallo,

ich bin gerade in der 29.SSW (ET Mitte April) und versuche aus diesem ganzen Papierkram schlau zu werden.
Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen und nach 14 Monaten wieder Teilzeit arbeiten. Ich bin verbeamtete Lehrerin in Schleswig-Holstein. Falls das Baby sich an den ET hält, hieße das, dass ich Mitte Juni wieder in der Schule anfange, das wären dann noch vier Wochen bis zu den Sommerferien. Jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass verbeamtete Lehrkräfte mindestens sechs Wochen vor den Sommerferien wieder anfangen müssen, da das sonst nicht zulässig ist. Leider finde ich keine verlässlichen Quellen und weiß auch nicht, wo man da nachfragen soll.
Habt ihr Erfahrungen damit? Gibt es eine solche Regel und wenn ja, wo steht das? Oder wo könnte man sich beraten lassen?

Danke schon mal und liebe Grüße!

1

Ich finde das schon klasse, von den Kindern wird selbständiges Lernen verlangt, aber die Lehrer können nicht mal googeln.
Aber ich helfe ja gern, es hat mich 30 Sekunden Google-Suche gekostet:

Ein unzulässiges Aussparen der Ferien
ist grundsätzlich immer dann anzunehmen, wenn die Elternzeit zeitnah nach den Ferien beginnen
oder zeitnah vor den Ferien enden soll. Beginn und Ende der Elternzeit sind im Schulbereich so zu
wählen, dass mindestens ein Zeitabstand zu den Ferien besteht, der der Dauer der Ferien selbst
entspricht (sechs Wochen im Fall der Sommerferien, zwei Wochen im Fall sonstiger Ferien).“


Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/Downloads/Elternzeit_Beamte.pdf?__blob=publicationFile&v=1

2

Danke, das habe ich auch gefunden. Ich weiß aber von einem Fall, bei dem die Rückkehr mit kleinerem Abstand zu den Sommerferien genehmigt wurde. Daher hoffte ich, dass es hier Menschen mit Erfahrungswerten gibt, die diese ggf. mit mir teilen. Womöglich ist das dann doch nicht die aktuelle Rechtsgrundlage.

3

Ein kürzerer Abstand ist zulässig, wenn die Rückkehr mit der Höchstdauer des Elterngeldbezuges zusammenfällt. Wenn du z.B. zwölf Monate Basis-EG beziehst und direkt im Anschluss daran Teilzeit arbeitest, ist der Abstand zu den Ferien egal.

weitere Kommentare laden
5

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter). Hier in NRW haben wir ziemlich asoziale Regelungen (mein Kollege wollte zwei Monate Elternzeit nehmen von April bis Juni und ist wäre dann zwei Wochen vor den Sommerferien wiederbekommen. Der wurde dann gezwungen, die gesamten Sommerferien noch unbezahlte Elternzeit zu nehmen (da seine Frau, ebenfalls Lehrerin, die 12 Monate wegen Versetzung nehmen musste) und hatte dann zwei Monate kein Einkommen (musste aber natürlich trotzdem zu den ganzen Konferenzen und den Unterricht vor/nachbereiten und sogar noch Abiklausuren korrigieren...)
in NDS habe ich schon mehrmals gehört, dass es sogar gewünscht ist, vor den Ferien wiederzukommen, damit man eben noch an den Konferenzen etc. teilnehmen kann. Zu Schleswig-Holstein kenne ich mich nicht aus. Ggf. Bei der Bezirksregierung nachfragen.

11

Verrückt, dass das so unterschiedlich ist. Und für die Schulen ist es meiner Meinung nach egal, ob du jetzt 6 oder 3 Wochen vor den Sommerferien zurückkommst. So richtig gut einsetzbar ist man da ja so oder so nicht.
Ich werde noch mal nachforschen und notfalls sechs Wochen vor den Sommerferien wieder einsteigen.
Ich weiß ja auch noch gar nicht, wann die kleine Maus kommt. Es ist so verrückt, das alles schon im Voraus planen zu wollen.

10

Das geht problemlos, insbesondere wenn das mit dem Ende des EG zusammen fällt.

Es geht eher darum, dass verschiedene EZ-Zeiträume beantragt werden, wo immer die Ferien ausgespart sind.

12

Ja, dass man nicht die Ferien aussparen darf, kann ich durchaus verstehen. Blöd nur, dass die Eingewöhnung bei der Tagesmutter erst nach den Sommerferien ist... Das macht alles noch mal komplizierter.

13

Dann musst du elternzeit inkl. Sommerferien und dann bis Abschluss der Eingewöhnung legen