Anwalt meldet sich seit 2 Monaten nicht zurück

Hallo
Am 12. September hatte ich einen unverschuldet autounfall bei dem ich verletzt wurde. Ich beauftragte einen Anwalt um meine Interessen zu vertreten.
Anfang lief alles gut und zügig ab. Ein sachverständiger wurde geschickt und die Kosten für die Reparatur des Autos wurden schnell geltend gemacht.
Bezüglich des schmerhengeldes sollte ich mich melden wenn meine Behandlung der Verletzung abgeschlossen war.
Das habe ich Ende November getan und seitdem passiert garnichts mehr. Ich habe schon einige Male dort angerufen um den aktuellen Stand zu erfragen und wurde immer vertröstet, der Anwalt wäre sehe beschäftigt und würde sich melden. Das letzte Gespräch ist eine Woche her. Vis dato immernoch keine Rückmeldung. Ich weiß nicht inwieweit die nichttätigkeit meinen Anspruch behindern könnte und empfinde die Zeit des nicht tätigwerdens als zu lang.
Wie sehr ihr das ? Sind 2 Monate noch im Rahmen? Oder ist das einfach zu lang ?
Meine Anrufe fruchten ja nicht, sollte ich ab jetzt besser alles schriftlich kommunizieren ? Wahrscheinlich hätte ich das schon von Anfang an machen müssen .. Wie sind da denn eure Erfahrungen ?

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Hallo,
ich war in einer ähnlichen Situation, bzw. sogar zweimal. Einmal ist mir ein Hund vor das Fahrrad gelaufen, da hat der Anwalt sich sehr schnell mit der Haftpflichtversicherung einigen können und ein gutes Schmerzensgeld ausgehandelt.
Davor hatte ich einen Autounfall (unverschuldet, an der roten Ampel ist mir jemand hinten auf gefahren). Das hat ewig gedauert. Die gegnerische Versicherung war überhaupt nicht einsichtig und es landete tatsächlich vor Gericht.
Da habe ich auch mehrere Wochen nichts gehört, weil die Kommunikation zwischen Anwalt und Anwalt der Versicherung dauerte.
Wenn du nichts hörst, bzw. keine Rückmeldung bekommst, mach einen Termin aus, ich denke, dass du auch schriftlich keine Rückmeldung bekommen wirst. Ein Telefontermin würde ausreichen. Frag deine Fragen und wie lange es etwa dauern wird, dafür müsste sich der Anwalt Zeit nehmen.

Du hast hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung? Gerade wenn es um Gutachten etc. geht, kann es schnell teuer werden. Ich habe beide Male Schmerzensgeld eingefordert, weil ich eine Rechtsschutz hatte.

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Danke für deine Erfahrungen!
Ja eine Rechtsschutz habe ich, da der Unfall aber unverschuldet war muss die gegnerische Versicherung meine Anwaltskosten tragen. Das läuft bis jetzt auch alles, aber die Kommunikation lässt halt grade wirklich zu wünschen übrig. Und hier geht es ja noch darum erstmal das Schreiben bzgl. Des schmerzensgeldes aufzusetzen. Das ist ja nach 2 Monaten immernoch nicht passiert.

Mir ist übrigens auch an einer roten ampel einer reingefallen

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Wie geschrieben: ich würde um einen Termin bitten, nach zwei Monaten kann ein Anwalt den Schmerzensgeldanspruch geltend machen.

Die Rechtsschutz ist nicht nur für die Anwaltskosten, sondern wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten haben möchte. Da muss man in Vorleistung gehen. Das war bei mir der Fall (bzw. hat die RS die Kosten übernommen). Übrigens habe ich bei dem Autounfall kein Schmerzensgeld bekommen, weil ich "nur" ein Schleudertrauma hatte. Die Symptome eines Schleudertraumas sind nicht objektiv nachweisbar. Ein gebrochenes Bein beispielsweise kann man nachweisen.
Also: recht haben ist nicht automatisch recht bekommen, auch wenn ein Auto hinten drauffährt.

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Schwer zu sagen.
Was habt ihr denn letzte Woche besprochen? November bis Januar ist für das Schreiben zu lang, aber eine Woche nicht. Als Anwalt hat man diverse Verfahren parallel laufen. Es ist also nicht so, dass man sich in einer Woche nur mit einer Akte beschäftigt, sondern bspw. noch mit 10 anderen. Hinzu kommen Besprechungstermine mit Mandanten und Termine vor Gericht.
Warte noch eine Woche ab und frage dann per Mail nach.
Per Mail finden die meisten Anwälte, die ich kenne besser, als Mandanten die ständig anrufen (ich weiß, machst du nicht, aber da gibt es welche mit seeehhhr viel Zeit).
Wenn du zu einem ungünstigen Zeitpunkt anrufst, kann der Anwalt vielleicht nicht ans Telefon gehen. Bei einer Mail kann er selbst entscheiden, wann er antwortet.

Wenn er sich in einer Woche nicht zurückgemeldet hat, würde ich mal die Rechtsschutzversicherung kontaktieren und schildern, warum du unzufrieden mit dem Anwalt bist. Grundsätzlich bezahlen die Versicherungen nämlich nur die Kosten eines Anwalts, d.h. bei einem Anwaltswechsel wird mindestens ein Teil der Kosten an dir hängen bleiben. Frage die RSV, ob die dir vor dem Hintergrund deiner Unzufriedenheit, die Kosten eines zweiten Anwalts erstattet. Wenn ja, setze dem Anwalt eine Frist, bis zu der er das Schreiben erstellt haben soll. Wie lang die sein muss, hängt vom Aufwand des Schreibens an. Pauschal würde ich zwei Wochen sagen. Wenn bis dahin nichts passiert ist, kündige das Mandat und suche dir einen anderen Anwalt.

Gruß von einer Anwältin

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Ich würde das jetzt auf jeden Fall schriftlich machen. Mitteilen, dass du telefonisch vertröstest wurdest und auf eine Rückmeldung wartest, gerne für eine Termin zur Verfügung stehst.

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Schreibe eine Mail an die Kanzlei und bitte um Mitteilung des aktuellen Sachstands bzw um Mitteilung, wann du mit den nächsten Schritte rechnen kannst. Damit hast du für deine RV etwas an der Hand, falls sich die Sache weiter verzögert und du den Anwalt wechseln willst.

2 Monate ist eine lange Zeit, aber gerade in Anbetracht der Weihnachtsfeiertage, an denen in der Kanzlei vielleicht auch einfach Urlaub war, nicht so ungewöhnlich. Dann evtl noch eine Krankheit und der Anwalt betreut ja auch noch x andere Mandanten. Über die Verjährung deiner möglichen Ansprüche musst du dir noch keine Gedanken machen. Die Verjährungsfrist sind 3 Jahre.