Elterngeld Vater (Arbeitslosigkeit)

Hallo zusammen,
Mein Mann war 10 der 12 für die Elterngeld relevanten Monate arbeitslos mit Arbeitslosengeld 1 Bezug. Nun würde er gerne Elternzeit nehmen, es bleibt aber leider sehr wenig Elterngeld übrig, das er ja kaum gearbeitet hat. Nun haben wir uns die Frage gestellt, ob er einen Monat Vollzeit Elternzeit nimmt und einen Monat Teilzeit (2 Wochen vom arbeitet und dann 2 Wochen frei). Geht das? Oder darf er eine Wochenarbeitszeit nicht überschreiten? Wir würden gerne 6 Wochen am Stück verreisen, deshalb ist es relevant.
Und macht das finanziell Sinn, oder ist es vermutlich besser 2 Vollzeit Elternzeit Monate zu nennen (Elterngeld wäre dass ungefähr 400€/Monat).
Viele Grüße

1

Elternzeit kann er taggenau nehmen.
Während der Elternzeit darf er bis zu 30 bzw. 32 h pro Woche arbeiten.

Damit ihr die beiden zusätzlichen Elterngeldmonate in Anspruch nehmen könnt, muss dein Mann mindestens zwei Monate Basiselterngeld beantragen. Wenn er nebenher arbeitet, dann müsst ihr im Elterngeldrechner ausrechnen, wie viel er arbeiten dürfte, ohne etwas vom Elterngeld abgezogen zu bekommen.

Der Mindestbetrag von 300€ bleibt einem aber immer!

2

Danke für deine Antwort. Stimmt, dass mit den 2 Monaten habe ich ganz vergessen. Ginge denn auch 1 basismonat und 2 plus Monate?
Die 300€ bleiben immer, auch wenn er 32 Stunden arbeitet?
Und dürfte er im Grunde, wenn er 20 Stunden die Woche arbeitet 2 Wochen voll arbeiten (also 40 Stunden) und dafür 2 Wochen frei haben? Wenn das für den AG so in Ordnung ist?
Fragen über Fragen 😅

3

Ja das funktioniert. Die 32 h sind der Monatsmittelwert (Lebensmonat für den EG bezogen wird)
Die 300 €(150€ in EG-Plus) bleiben immer als Mindest-EG

Er kann also 2 Lebensmonate zuhause bleiben und wie geplant im Monat 2 Wochen je 40 Std arbeiten

weiteren Kommentar laden