Mehr Geld nach Steuerklassenwechsel?

Hallo zusammen,

wenn meine Frau und ich heiraten und sie irgendwann aufgrund von Kindererziehung vorübergehend nicht arbeitet, komme ich in eine neue Steuerklasse (3) und man hat dann ein höheres Netto, ist dies richtig?

Oder wird dieses "mehr" was man hat über die Steuererklärung von einem wieder zurück geholt?

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Du bekommst nicht automatisch die 3, das musst du beantragen. Eure Steuerlast bleibt immer dieselbe und wenn nur du arbeiten gehst und kaum was abzusetzen hast, dann holt sich das Finanzamt das natürlich wieder, was du übers Jahr zu viel bekommen hast.

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Nein, ihr zahlt immer gleich viel Steuern. In Steuerklasse 3 "klaust" du ihr nur ihren Steuerfreibetrag, sodass sie einen Teil deiner Steuern quasi übernimmt. Dadurch ist dein Nettogehalt höher und ihres niedriger. Am Ende bei der Steuererklärung macht das keine Unterschied, da bekommt ihr das genau überwiesen/nachgefordert.

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Was? Das bedeutet wenn ich jetzt 2800 netto bekomme und in Stkl 3 etwa 3300 netto habe, im am Ende des Jahres 12×500 Euro nachzahlen muss?

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Ähm nein... Das kommt doch ganz drauf an, was ihr absetzen könnt. Wir (mein Mann und ich) haben seit eh und je 3/5 ich die 3. Mein Mann bezahlt quasi mehr Steuern, als bei 4, ich weniger. Da wir etliches absetzen können, bekommen wir trotzdem am Ende des Jahres mindestens 1500 Euro zurück. Bei 4/4 bekämen wir mehr zurück, würden aber monatlich auch mehr Steuern bezahlen. Aber warum sollte ich dem Staat einen zinslosen Kredit geben?

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Du bekommst in Steuerklasse 3 erstmal mehr raus, das ist richtig. Aber wenn ihr verheiratet seid, wird auch ihr "einkommen" dir angerechnet bzw deines ihr.... dann wird daraus ermittelt, was ihr zu versteuern habt ihr geschaut, was ihr an Steuern schon bezahlt habt. Meist (nicht immer) muss man bei 3/5 nachzahlen.
Mein Mann verdient ca 3 mal mehr als ich. Wir sind dennoch in 4/4. Auch als ich in Elternzeit war. Wir kommen damit super aus und bekommen jedes Jahr Geld vom Finanzamt zurück, weil wir übers Jahr quasi zu viele Steuern bezahlt haben.
Wenn man natürlich mit klasse 4 nicht hinkommt mit dem Gehalt, bringt es wohl eher nichts.
Ggf mit einem Steuerberater mal durchschauen ist Lohnsteuerhilfeverein

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So machen wir es auch - ich bekomme lieber untern Jahr bei 4/4 weniger, als am Ende ne saftige Steuernachzahlung zu haben...

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Wenn aber die Frau in 5 nicht arbeitet, ist es sehr unwahrscheinlich, daß man was nachzahlen.

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Wenn einer nicht arbeitet und ihr verheiratet seid und eine gemeinsame Steuererklärung abgebt, müsst ihr weniger Steuern zahlen als bei einzelnen Steuererklärungen. Wenn du dabei unter dem Jahr die Steuerklasse 3 wählst, zahlst du monatlich weniger Steuern, wenn du in der 4 bleibst, bekommst du das Geld nach Abgabe der Steuererklärung zurück. Aber die Steuerklasse beeinflusst nur WANN du die Steuer einsparst (monatlich oder im Nachhinein), auf die Summe hat es aber keinen Einfluss.

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Kommt drauf an welche Steuerklasse bei euch beiden besser ist. ich würde es durchrechnen.

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Wenn deine Frau kein Einkommen hat, habt ihr wesentlich mehr Netto zur Verfügung. Hat sie selber Einkommen sollte man sich am besten beraten lassen, welche Steuerklassenkombi am besten ist. Die Steuerlast ist aber für das Jahr die selbe.

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Hallo,

bei Steuerklasse 3 / 5 steht euch im Monat mehr zur Verfügung, allerdings ist es möglich, dass das ganze am Ende in einer ordentlichen Nachzahlung endet. Wenn derjenige, der auf Steuerklasse 5 ist, nicht mindestens 40% des gemeinsamen Einkommens verdient, sollte man von einer Nachzahlung ausgehen (die entsprechend auch hoch sein kann). Zu bedenken ist außerdem, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Bei Steuerklasse 4 / 4 hat man monatlich zwar weniger Geld zur Verfügung (vergleichbar mit Steuerklasse 1), dafür ist das Nachzahlungsrisiko geringer.

Pauschal kann man das alles aber natürlich nicht sagen, es kommt ja immer darauf an, welche Abzüge man hat, ob nun Werbungskosten über den Pauschbetrag hinaus, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen usw., ob noch andere Einkünfte (Kapitalvermögen, Vermietung,...) bezogen werden und und und. Was also bei Familie A in einer Erstattung endet, muss bei B nicht genauso aussehen.

Liebe Grüße
erdbeerchen