Elterngeld und Elternzeit.. Hilfe?

Hallo!

Bei uns ist z.b der ET der 06.10 und der MuSchu beginnt am 25.08

Hab ich richtig verstanden das ich noch Gehalt für Sep. vom August und Gehalt für Oktober vom September noch bekomme und dann ab Nov. Elterngeld los geht?

Und ist es richtig das ich z.b Basiselterngeld + 2 Monate für meinen Partner beantragen kann und er auch normal bei der Geburt den Monat dann Elterngeld bekommt und einen weiteren seiner Wahl innerhalb der 14 Monate?

Und das ich quasi 12 Monate Elterngeld beantrage aber nur 10 Monate Elterngeld und 2 Monate MuSchu nach der Geburt habe und das dann die 12 Monate sind?


Habt ihr euch einen Berater gesucht oder euch da durchgekämpft?

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Ja korrekt. Du hast alles richtig verstanden. Noch als Ergänzung: Elterngeld geht immer nach Lebensmonaten, nicht nach Kalendermonaten. Elternzeit kann man taggenau nehmen, es macht aber wenig Sinn, in einem Lebensmonat mit Basiselterngelsbezug zu arbeiten. Also zb wenn dein Partner vom 06.10. -05.11. Basiselterngeld beziehen möchte, sollte es auch bis zu. 05.11. in Elternzeit sein und nicht schon am 1.11. wieder arbeiten gehen.

Eigentlich braucht man dafür keinen Berater denke ich. Wenn du noch konkrete Fragen hast, dann melde dich gerne :) hier gibt es viele Leute, die sich richtig gut auskennen.

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Hallo, danke:)

Also wenn ich 06.10.22 angenommen - 06.10/05.10.23 weg bin... ( Mal die 6 Wochen davor jetzt ausgeblendet ) Bedeutet das 12 Monate weg , 2 Monate Muschu und 10 EG?


Mein Kollege hatte außerdem erwähnt, das wenn z.b das Baby eine Woche später kommt das man dann keine 8 wochen mehr hat sondern nur 7? Stimmt das?

Und wie ist es, wenn es früher kommt?

:)

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Ja ganz genau. Wenn du genau 12 Monate Elternzeit nimmst, musst du am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten. Auch wenn du nur 12 Monate Basiselterngeld beziehen willst, würde ich darum mindestens ein paar Tage länger Elternzeit anmelden.

Wenn das Baby früher kommt, werden alle Tage, die du vor dem ET nicht nutzen konntest, hinten drangehangen. Das Ende der Mutterschutzes bleibt also gleich. Wenn dein Baby nach ET kommt, hast du quasi Glück. Denn nach der Geburt hat man IMMER 8 Wochen Mutterschutz. Mein Kind wurde zb 8 Tage nach ET geboren. Ich hatte also statt 6 Wochen vor der Geburt 7 Wochen Mutterschutz. Und trotzdem nach der Geburt 8 Wochen.

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