Vermietetes Haus verkaufen - was beachten?

Hallo,

ich besitze eine Immobilie, die ich nicht bewohne. Ich habe sie 2009 hälftig geerbt und seit 2018 komplett. Da diese Immobilie nicht an meinem Wohnort ist und ich mich nicht mehr darum kümmern möchte, möchte ich das Haus verkaufen. Es ist voll vermietet. Eine Wohnung wird seit 15 Jahren von der selben Person gemietet, in den anderen beiden Wohnungen gab es häufige Mieterwechsel, die letzten zum 01.01.2022.
Ich habe die Angelegenheit einem Makler übergeben, es gibt einen Interessenten und es scheint alles gut und schnell geklappt zu haben.
Nun rief mich ein Mieter ziemlich aufgelöst an, weil er meint, der Käufer möchte das Haus selbst bewohnen. Ich weiß nicht ob das stimmt. Es würde mir persönlich natürlich leid tun, wenn nun alle dort ausziehen müssten, aber am Ende ist das doch Sache des neuen Eigentümers oder? Zunächst muss er sich ja an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten und im Grundbuch stehen. Soweit ist es ja noch lange nicht.
Ich habe allen Mietern vorab mitgeteilt, dass ich das Haus verkaufe und um Kooperation mit dem Makler gebeten. Jetzt macht besagter Mieter mir schwere Vorwürfe und hat die Miete für Februar nicht gezahlt. Das finde ich schon ziemlich schräg.
Habe ich im Prozess einen Fehler gemacht?
Ich kann das Haus doch verkaufen an wen ich möchte. Ich weiß überhaupt nichts über den potenziellen Käufer und ehrlich gesagt war mir das auch ganz recht. Genau weil ich mich um so etwas nicht kümmern wollte, habe ich ja einen Makler bemüht. Hätte ich noch mehr beachten sollen? Kann das noch zum Problem werden?

Freundliche Grüße

2l-s

1

wenn da einer seit 15 Jahren wohnt, hat er eine sehr lange Kündigungsfrist.
Sicher kannst du verkaufen und die Nichtzahlung der MIete solltest du schnellstmöglich anmahnen.
Es ist nicht dein Problem, als Mieter muss man immer damit rechnen, dass der Vermieter verkauft oder vererbt

2

Lass dich nicht auf die persönliche Ebene ziehen und mahne die Miete zügig an. Ich würde mich aber auf Ärger einstellen und mir schon mal einen Anwalt für Mietrecht suchen.

Ich habe bis vor ein paar Jahren immer als Mieterin gewohnt und mit der Kündigung wegen Eigenbedarf und dem Verkauf muss man da leider immer rechnen.

Oder du lässt nur Käufer zu, die investieren möchten. Das ist dann aber wahrscheinlich mit einem Preisabschlag verbunden.

5

Den Anwalt für Mietrecht braucht der Käufer, nicht der Verkäufer.

6

Wenn der Mieter jetzt nicht zahlt, dann braucht auch der Verkäufer noch einen Anwalt. Und für den Verkäufer geht es doch jetzt nur um die ausstehende Miete.

weitere Kommentare laden
3

Noch eine zweite Miete und er ist fristlos kündbar. Wenn du nächsten Monat noch Eigentümer bist, fällt das in deine Zuständigkeit.

Ich würde mich ebenfalls nicht auf die persönliche Ebene begeben. Mahne ihn an und verweise auf die fristlose Kündigung, sollte er die nächste Miete nicht zahlen. Selbst wenn er nur einen Teil zahlt, kannst du unter Umständen kündigen. Mach dich da nochmal schlau.

4

Es gilt "Kauf bricht Miete nicht".
Also der Käufer muss erstmal alle Mieter mit den jeweiligen Mietverträgen übernehmen.
Wenn er dann kündigen will, muss er sich an alle Kündigungsfristen etc halten und auch den Eigenbedarf nachweisen. Das ist dann aber nicht mehr dein Problem.
Du hast alles richtig gemacht.

Solange du noch Eigentümerin bist, steht dir die Miete zu und da wäre ich dem Mieter gegenüber auch sehr deutlich - schriftlich die Miete anmahnen und einen gerne auch schon einen Hinweis auf den Rechtsanwalt reinschreiben.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

8

Hallo,

#und hat die Miete für Februar nicht gezahlt. #

Wenn einer so kommt, dann einfach auflaufen lassen.
Also keine Mahnung schreiben, sondern abwarten, ob die zweite Miete auch fehlt, und dann von einer Anwaltskanzlei kündigen lassen (fristlos und ersatzweise fristgerecht, unbedingt mit Zustellnachweis.)
Bitte nicht selbst rummurksen, du machst dich unter Umständen auch gegenüber einem Käufer schadenersatzpflichtig.
freundliche Grüsse Werner

10

Der neue Eigentümer kann das Haus nutzen, wie er möchte. Er übernimmt die bestehenden Mietverträge und kann dann die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Wie lange wohnt der Mieter dort, den es betrifft? Hat er viel in die Wohnung investiert?
Der Mieter hat auf jeden Fall keine Grundlage, die Miete einfach nicht zu zahlen. Zahlt er die nächste auch nicht, ist er fristlos kündbar. Damit macht er es dem neuen Eigentümer natürlich einfach.
Wichtig ist, dass du den Käufer von den Schwierigkeiten mit diesem Mieter erzählst, da das eventuell wichtig für seine Kaufentscheidung ist. Wenn das verschwiegen wird und der neue Eigentümer dann Probleme mit der Kündigung / Zwangsräumung oder ähnlichem hat, kann das für dich Folgen haben, ggf. sogar zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen.
Um das ganze schnell und unkompliziert zu lösen, würde ich vom Makler in Erfahrung bringen, welcher Mieter von der Eigenbedarfskündigung betroffen ist, und mit diesem eine Auszugsvereinbarung gegen Zahlung einer Auszugsprämie zu unterzeichnen. Auch wenn es einem widerstrebt, Querulanten auch noch Geld zu zahlen, ist diese Lösung am einfachsten. Mit Geld lassen sich die meisten dann doch vom Auszug überzeugen, und der Käufer hat eine Sicherheit, dass es nicht zu Problemen mit der Eigennutzung kommt.

11

Der Käufer kann Eigenbedarf melden und dann in der Immobilie wohnen. Bitte kümmere dich nicht um das Gejammere deines ehemaligen Mieters, dafür bist du nicht mehr zuständig. Wenn man in einer Mietwohnung lebt, muss man leider damit rechnen, dass Eigenbedarf entstehen könnte. Lg