Gehaltsnachweise für ausgeklammerte Monate?

Hallo ihr Lieben,
Ich bekomme im Abstand von 15 Monaten mein zweites Kind. Wegen Mutterschutz von Kind 1 und 2, sowie 10 Monate Elterngeld für Kind 1 wird alles ab Beginn Muschu Kind 1 ausgeklammert. Also gilt der selbe Bemessungszeitraum wie für Kind 1, das habe ich schon ausgerechnet. Die Frage ist nun: Wollen die trotzdem die Gehaltsnachweise für die ausgeklammerten letzten 12 Monate vor Geburt Kind 2 haben (liest sich so im Antrag)? Oder reicht es die Gehaltsnachweise vom tatsächlichen Bemessungszeitraum einzureichen?

Vielleicht hat ja jemand in dieser Situation das eine oder andere gemacht und kann mir sagen, ob der Antrag so durchgegangen ist.

Danke schon mal!

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Es reichen die für den tatsächlichen Bemessungszeitraum.