Elternzeit nach Kalendermonat

Hallo zusammen,

mein Mann hatte bereits einen Monat Elternzeit letztes Jahr. Der zweite Monat ist für dieses Jahr geplant vom 07.05 - 06.06. wie er auch das Elterngeld bekommt.
Nun hat mein Mann einen neuen Arbeitgeber und er hat gefragt ob mein Mann die Elternzeit auch für den vollen Kalendermonat nehmen kann, also vom 01.05- 31.05.

Ist das denn möglich? Klar wäre dann für den AG eine rechnerei weil er ihn für Mai 1 Woche bezahlen müsste und für Juni 3 Wochen, aber geht das in Bezug auf die Elterngeldberechnung?

LG Nathalie

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Das wird erhebliche Auswirkungen auf das Elterngeld haben, daher würde ich es lassen.

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Die Elternzeit kann er so nehmen, wie er möchte.
Das Elterngeld wird aber nur für Lebensmonate gezahlt. Er würde demnach nur anteilig vom 07.05.-31.05. Elterngeld bekommen. Möchte er für den 01.-06.05. auch anteiliges Elterngeld, muss er dafür einen dritten Elterngeldmonat nutzen. Je nachdem wie ihr euch die Monate aufteilt, ist das natürlich möglich, wenn du zum Beispiel nicht zwölf Monate in Anspruch nimmst. Ihr würdet aber in zwei Elterngeldmonaten Leistungen verschenken.

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Das geht, wenn er den Zeitraum für das Elterngeld so lässt. Er muss dann aber den Verdienst für den Zeitraum vom 01.06. bis 06.06. der Elterngeldstelle melden und es gibt eine Nachberechnung samt Rückzahlung. Und für die ersten Tage im Mai gibt es eben gar kein Geld.

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Das hätte einige Nachteile:
1. vom 1. - 6.5. hätte er kein Einkommen
2. von seinem Elterngeld für den Lebensmonat 7.5. - 6.6. würde das Gehalt vom 1.6. - 6.6. angerechnet und sein Elterngeld um ca 65% von dem Einkommen vom 1.6. - 6.6. gekürzt.
3. Der AG darf für den vollen Kalendermonat den Urlaubsanspruch kürzen.

Aus der Sicht macht das keinen wirklichen Sinn ...Einkommensverlust + Kürzung EG + Verlust Urlaubstage...
Warum will der AG das so?

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Denkt auch dran, dass der AG den Urlaub für volle Kalendermonate kürzen darf. Wenn dein Mann seine Elternzeit als Lebensmonate nimmt, dann hätte er keine Urlaubskürzungen!

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Du hast einen Denkfehler.

Für den AG ist es gar keine Rechnerei, er muss einfach den Mai nicht bezahlen.

Sehr große Auswirkungen wird es auch nicht aufs Elterngeld haben, man darf ja theoretisch bis zu 30 std pro Woche beim Elterngeld arbeiten, und das wird durchschnittlich berechnet. Sein Verdienst wird halt teilweise angerechnet.

Oder er beantragt 2 Monate Elterngeld Plus statt einen mit Basiselterngeld. Wäre finanziell günstiger für ihn.

Also ja, es geht.

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Ich würde es lassen aus den schon genannten Gründen.
Maximal zwei Monate EG+ mit Teilzeitarbeit würde ich machen, aber auch da genau gucken, was mir angerechnet wird.

So viel Arbeit für die Lohnbuchhaltung ist das nicht. Die geben das auch nur im Programm ein.

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Danke euch allen für eure Antworten. Dann lassen wir es wie es beantragt war, muss sein AG eben danach planen.

LG Nathalie