Guten Abend ihr lieben 🌷
Ich muss gestehen, ich kenne mich mit dem Thema Elternzeit und Elterngeld so gar nicht aus, deshalb frage ich nun euch mal und hoffe, Antworten zu bekommen 🤗
Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen. Diese sind in 2 Monaten um. Nun ist es so, dass unser Sohn 4 Wochen, bevor ich wieder arbeiten gehe, zur Eingewöhnung in die Kita gehe. Da er aber ein sehr schwieriges und sensibles Baby ist und bis er 7 Monate alt war, viel geweint und geschrien hat, befürchten wir dass das nicht hin haut mit der Eingewöhnung er fremdelt zur zeit nämlich auch extrem.
Nächste Woche habe ich sowieso einen Termin für ein persönliches Gespräch mit meiner Chefin. Da würde ich nun gerne ansprechen, ob es möglich ist, die Elternzeit zu verlängern.
Nun meine Fragen an euch:
Kann ich die Elternzeit um ein oder zwei Monate verlängern? Ist das grundsätzlich möglich?
Wo muss ich das denn dann überall beantragen?
Kann meine Chefin das ablehnen? Würde es ihr natürlich vernünftig erklären, dass wir ein sensibelchen zuhause haben und die Zeit für die Eingewöhnung wahrscheinlich nicht reicht und uns das Sorge bereitet.
Bekomme ich dann weiterhin Elterngeld, und wenn ja, wie viel Prozent sind das dann?
Sorry für so viele Fragen. Ich hoffe es ist okay, dass ich das hier frage 🙈
Schönen abend euch 💕
Elternzeit verlängern? Einige Fragen 🙈
Huhu, ja, dein AG kann das ablehnen, aber du kannst beim AG schriftlich mit einer Frist von 7 Wochen eine Verlängerung beantragen. Also mach schon mal das Schreiben fertig und nimm es zum Gespräch mit.
Wenn du schnell bist, kannst du die 2 Monate, die du ja jetzt noch Basiselterngeld bekommst, in EG plus umwandeln, bekommst dann aber nur die Hälfte jeden Monat. Anders gibt es nach 12 Monaten kein Geld mehr. Hat der Papa schon EZ genommen? Der darf das auch machen und wenn ihr Partnermonate nehmt, dann sogar bezahlt mit EG meine ich.
Darf ick kurz fragen, was Elterngeld Plus in dem Fall bringt? Ob ich jetzt 2k in 2Monaten bekomme oder in 4Monaten ist doch egal? Sorry, ich kenne mich damit auch nicht aus :/
Lg, Maria
Du hast Anrecht auf 12 Monate Elternzeit mit ca. 60% deines Nette Einkommens. Wenn dein Partner selbst keine Elternzeit genommen hat, könntest du von ihm die zwei Partnermonate bekommen. Sollte er sie genommen haben, sind die natürlich weg und dir bleibt nur noch die Möglichkeit, so wie geschrieben wurde, deine beiden letzten Monate umzuwandeln und dadurch zu verlängern, jedoch bekommst du dann eben nicht mehr die 60% deines Netto Einkommens für diese letzten 4 Monate, sondern nur jeweils die Hälfte davon. Wenn das finanzielle kein Problem für dich ist und dein AG dem zustimmt, kannst du das also durchaus machen.
Ich persönlich glaube ja, dass 4 Wochen Eingewöhnung schon viel ist und sich die kleinen Zwerge wesentlich schneller dran gewöhnen, in die Kita zu gehen als die Eltern.
Grundsätzlich hast du die Möglichkeit maximal 12 Monate Elterngeld zu beziehen. Diese müssen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes genommen werden. Dein Partner kann während dieser Zeit zwei zusätzliche Monate Elterngeld beziehen. Anspruch auf 14 Monate haben nur Alleinerziehende, einfach übertragen funktioniert nicht!
Lebensmonate mit Mutterschaftsgeldbezug werden immer als volle Elterngeldmonate gewertet, das sind in der die ersten beiden Lebensmonate. Alle anderen Monate können als ElterngeldPlus beantragt werden, in dieser Zeit bekommt man dann für den doppelten Bezugszeitraum die Hälfte des normales Elterngeldes.
Jetzt noch Lebensmonat 11 und 12 umzuwandeln in ElterngeldPlus bis einschließlich Lebensmonaten 13 und 14 macht in soweit Sinn, wenn im nächsten Jahr ein Geschwisterkind geplant ist, es können nämlich maximal die ersten 14 Lebensmonate zur Berechnung von Elterngeld ausgeklammert werden. Fallen die in den Berechnungszeitraum, würde bei ElterngeldPlus diese nicht gewertet werden, andernfalls fallen Monat 13 und 14 mit Null Einkommen zur Berechnung.
Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber den Antrag auf Verlängerung ablehnen. Der Antrag von dir aus muss sieben Wochen vor Beginn der Verlängerung gestellt werden. Umso früher, desto besser kann der Arbeitgeber (um)planen, vor allem wenn er bereits mit dir gerechnet hat.
Normalerweise ist eine Eingewöhnung in 1-3 Wochen durch, nach dem Berliner Modell.
Sag das mal dem Kind.
Das Kind möchte ich sehen, dass nach der kurzen Zeit von früh morgens bis zum späten Nachmittag ohne jegliche Probleme in der Kita bleibt.
Ja, du kannst die EZ verlängern mit 7 Wochen Frist. Also solltest du das entsprechende Schreiben schon mitnehmen zum Termin mit deiner Chefin und persönlich übergeben.
Mit der ersten Anmeldung der EZ legt man sich jedoch für die ersten 2 Lebensjahre des Kindes fest. Daher kann deine Chefin das ablehnen.
Wenn sie es zulässt musst du nichts weiter tun, ggf. die Krankenkasse informieren. Dein EG-Bezugszeitraum ist ja vorbei, da gibt es also nichts mehr, wenn du schon das volle BasisElterngeld bekommen hast.
Wenn sie nur 1 Jahr genommen hat, muss der AG der Verlängerung zustimmen. Er muss es nicht und kann ablehnen.
Das schreibe ich doch, zweiter Absatz