Mutterschaftsgeld nach der Geburt

Hallo ihr lieben,

ich habe soeben die Zahlung der Krankenkasse nach der Geburt erhalten. Diese beinhaltet die 8 Wochen x 13€. Meine Tochter kam jedoch 19 Tage zu früh. Ist es nicht so, dass diese 19 Tage dann auch bezahlt werden?

Viele Grüße

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Hallo,

du hast ja vor der Geburt 6 Wochen bezahlt bekommen (auch wenn es dann nur etwa 3,5 Wochen von Mutterschutzbeginn bis Geburt waren), und dann nach der Geburt bekommst du 8 Wochen. Insgesamt also 14 Wochen, egal wie verteilt. ich glaube bei 19 Tagen zu früh hast du keinen verlängerten Mutterschutz wie bei Frühgeburten.

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Hast du eine Bescheinigung erhalten, dass du eine Frühgeburt erlitten hast?

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19 Tage vor Termin ist keine Frühgeburt 😊

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Der Zeitpunkt ist nicht allein ausschlaggebend:

„Nach § 3 Abs. 2 MuSchG dürfen Frauen bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung ebenfalls nicht beschäftigt werden. Für Mütter nach Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie wenn vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 des SGB IX ärztlich festgestellt wird, verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen. Eine Frühgeburt ist nach der Rechtsprechung des BAG eine Entbindung, bei der das Kind, bei Mehrlingsgeburten das schwerste der Kinder, ein Geburtsgewicht unter 2.500 g hat, oder bei der das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen oder wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.“
(Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mutterschutz-53-schutzfristen-vor-und-nach-der-geburt_idesk_PI13994_HI712144.html)

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Die hast du schon bezahlt bekommen, du hast ja Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor der Geburt bekommen.