Servus,
ich habe die Möglichkeit, bevor ich in Mutterschutz gehe, mit entweder meine Überstunden auszahlen zu lassen, oder sie abzubauen mit Freizeitausgleich.
Sollte ich sie mir auszahlen lassen, folgende frage: dann habe ich in dem Monat ja mehr netto. Fliest das dann alles in die Berechnung für mein EG ein? Oder werden solche Sonderzahlungen ausgeklammert?
Danke.