Hallo, ich bin in der 8. SSW und wurde meinem AG langsam gerne erzählen wollen, dass ich schwanger bin. Ich arbeite als Zahnmedizinische Fachangestellte und bin jetzt seit dem 01.01.22 nach 2 Jahren Elternzeit in einer neuen Praxis angefangen zu arbeiten. Vorher habe ich auf 450€ Basis in dieser Praxis schon gearbeitet. Jetzt meine Frage.. das Gehalt im BV wird ja eigentlich anhand der letzten 3 Monate im Durchschnitt berechnet. Es heißt, liegt ein kürzerer Referenzraum vor, wird anhand von diesem gerechnet. Da ich jetzt ja einen ganz anderen und neuen Arbeitsvertrag habe als beim 450€ Job, bezieht sich das jetzt nur auf das Gehalt was ich aktuell bekomme oder zählen die 450€ dazu?
Danke schonmal für die Hilfe. Und liebe Grüße
Gehalt im Beschäftigungsverbot
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Dein aktuelles Gehalt ist maßgebend, da dein Vertrag geändert wurde und du das neue Gehalt regelmäßig bekommen würdest.
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Danke für die flotte Antwort. Hilft mir sehr weiter!