Gehalt und Zulagen im BV

Hallo ihr lieben,

ich werde erst einmal kurz die Fakten aufzeigen.
Ich arbeite als Krankenschwester im Mitarbeiterpool eines Krankenhauses und habe bisher nebenher studiert. Mein Studium ist beendet und zum 1.1 habe ich meine Arbeitszeit bei meinem Arbeitgeber aufgestockt.

Nun wurde ich im Dezember schwanger und werde diese Woche noch ein BV erhalten. Darüber bitte keine Diskussion, mir geht es körperlich sehr schlecht, weswegen ich jetzt auch eine Weile krank geschrieben war. Auch meine KK hat mir bereits nahe gelegt ein BV bei meiner Ärztin anzusprechen.

Nun zur Frage. Ich bekomme ja mein neu vereinbartes Gehalt, also das höhere. Ich bekomme ua auch Zulagen für den Pool, allgemeine Zulagen etc. welche sich im Januar ja auch durch die Stundenerhöhung erhöht haben. Wie ist es aber mit den Zulagen? Bekomme ich die Zulagen berechnet aus den letzten drei Monaten, also auch aus den Monaten mit einer geringeren Beschäftigung oder auch berechnet auf Grundlage der Stundenerhöhung?

Ich hoffe das ist verständlich. Da wir dringend umziehen müssen und die Mieten in unserer Stadt einem das letzte Hemd ausziehen, bin ich auf mein Gehalt angewiesen.

Lieben Danke fürs Lesen

Liebe Grüße, Christine

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Huhu, ich meine du bekommst ebenso die Zulagen von Januar dann.

Aber kurz zum BV: als Krankenschwester bekommst du eh vom AG ein BV, da ist dein Gyn gar nicht für zuständig. Sobald also dein AG von deiner Schwangerschaft weiß, wird er dich ins BV schicken.

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Der Gyn ist dann zuständig (und zwar unabhängig vom Beruf), wenn durch eine Tätigkeit generell das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet ist. Z.b. bei vorzeitigen Wehen, bei verkürztem Gebärmutterhals oder oder.
Der AG ist nur dann zuständig, wenn die Tätigkeit an sich gefährlich ist. Bei Krankenschwestern durchaus der Fall, aber sollte es medizinische Gründe geben, kann sie sehr wohl auch ein Arzt ins BV schicken.

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Du musst mich nicht aufklären, ich weiß das durchaus.

Habe nur erwähnt, dass man als Krankenschwester zu 99% eh vom AG eines bekommt.
Und für mich laß es sich jetzt nicht so gefährdend, dass es der FA ausstellen muss.

Du brauchst mich also nicht korrigieren, ich bin da recht gut informiert. Danke

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Achso und falls du im TVöD arbeitest, denk daran, dass wir nächsten Monat wieder mehr Geld bekommen und im April auch noch mal, weil die Pflegezulage aufgestockt wird.

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Die stehen die höheren Zulagen zu , da es sich ja um eine dauerhafte Erhöhung handelt.

Kurz zum BV: hier ist dein AG zuständig.

Dass die Krankenkasse dir das nahelegt ist logisch, da sie im Krankengeld zahlen muss, das BV aber nicht!

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Vielen Dank für die Beantwortung der Frage!
Tipps zum bv brauche ich nicht aber danke.