Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Hallo zusammen,

ich bin dieses Jahr weiterhin wg der Corona Pandemie in Kurzarbeit. Im Januar und Februar war ich auf Grund der Schwangerschaft krankgeschrieben und bin jetzt im Beschäftigungsverbot.
Wirkt sich die Krankschreibung negativ auf mein Elterngeld aus und kann ich den Zeitraum auch wenn ich in Kurzarbeit war, ausklammern lassen? Und bekomme ich jetzt im BV wieder normales Gehalt oder kann mein AG mich in Kurzarbeit lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Huhu, du kannst Schwangerschaft bedingtes Krankengeld und auch Kurzarbeit wegen Corona ausklammern lassen (gibt da im EG Antrag extra Felder für). Ich denke persönlich, dass du dein Kurzarbeit Gehalt bekommst, aber da bin ich mir nicht 100% sicher

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du kannst Kurzarbiet oder Krankheit nicht ausklammern, aber bei Krankheit bekommst du die ersten 6 Wochen doch deinen vollen Lohn.
dein BV wird nach dem Gehalt der letzten Monate berechnet und du bekommst einen Durchschnittslohn, wenn du 6 MOnate in Kurzarbeit warst, gibt es genau dieses Geld und das Elterngeld wird auch davon berechnet

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Dein Kurzarbeitergeld kannst du wenn es Corona bedingt war ausklammern.

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Einkommensverluste, die Sie zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 wegen der Corona-Pandemie hatten, können Sie, wenn Sie möchten, bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Das bedeutet: Diese Monate werden übersprungen und stattdessen das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt.

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Ich war aufgrund von Corona auch in Kurzarbeit. Konnte alle Monate beim Elterngeldantrag ausklammern (hat’s ne extra „Spalte“ für). Herangezogen wurden dann die Monate aus dem Vorjahr.
Die letzten zwei Monate vor dem Mutterschutz bin ich dann auch ins BV und habe volles Gehalt wie vor Coronakurzarbeit bekommen.

Meine irgendwo gelesen zu haben, dass man immer volles Gehalt bekommt, also auf die Kurzarbeit bezogen. Außer man hat jeden Monat ein anderes Gehalt, dann wird der Durchschnitt genommen. Bin aber nicht sicher. Der Arbeitgeber holt sich das Geld ja wieder über die Krankenkasse zurück.