Guten Abend,
mein Freund verdient 1.500€ netto und hat eine Tochter, die im Ausland lebt.
Offiziell wurde der Unterhalt nie geregelt und festgelegt. Ein Umgang des Kindes wird verwehrt.
Mein Freund und ich haben ebenfalls ein gemeinsames Kind.
Momentan überweist er montatlich 150€, da die Lebenshaltung in dem Land, in welchem das Kind lebt, sehr niedrig sind.
Die Mutter fordert immer mehr, allerdings wird nichts offizielles in die Wege geleitet.
Mir ist schon wichtig, dass wir rechtens unterwegs sind, auch wenn der Umgang nicht stattfindet soll dem Kind nicht an finanziellem ein Mangel entstehen.
Ich frage mich nur: wie wäre offiziell die Berechnung? Laut Düsseldorfer Tabelle sind es 455-109€ Kindergeld also 346€ was er überweisen müsste. Allerdings hat er ja noch ein weiteres Kind mit mir. Wie würde das berücksichtigt werden, wenn eine offizielle Stelle dies festlegen würde?
Findet überhaupt eine Berücksichtigung statt, da es ja das zweite Kind ist?
Mir geht es darum, dass wir ordentlich zahlen aber eben auch nicht so, dass uns selbst nichts mehr bleibt. Mein Einkommen ist hoch aber da wir nicht verheiratet sind irrelevant.
Danke vorab!
Wieviel Unterhalt sollte er bezahlen?
Es gibt Online Rechner, da kann man so ungefähr schauen was man so zahlen muss. Einfach "Unterhalt Rechner" googeln.
Hab eure Werte mal eingegeben und mit 150€ ist er schon ganz gut dabei.
Wahrscheinlich denkt die Kindesmutter, dass er ja mehr zahlen kann, weil er in Deutschland lebt. Manche Menschen haben da ja komische Vorstellungen.
Danke! Vielen vielen Dank!
Er soll das vereinbarte Geld immer überweisen und als „Unterhalt Max Mustermann“ klar deklarieren.
Wenn die Mutter mehr will, muss sie das offiziell fordern. Das kann nur sie über das Gericht. Das muss dann umständlich im Ausland nach dem dortigen Recht berechnet und danach in Deutschland vollstreckt werden.
Ich gehe davon aus, dass die Mutter sicher weiß oder annimmt, dass sie so noch weniger Geld erhält.
Das geht NICHT nach deutschem Recht. Die DDT ist nicht anzuwenden.
er kann sich über einen Anwalt in dem Land informieren, was er dort zahlen müsste.
Korrekt, der Unterhalt wird nach dem Recht des Staates festgelegt, in dem das Kind dauerhaft lebt. Ergänzend habe ich das auf dem Bild gefunden. Also selbst wenn du nach Düsseldorfer Tabelle schauen willst (zb weil einfacher als Rechtsauskunft aus dem anderen Land zu erhalten), kann/muss der Unterhalt an sie Kaufkraft im Zielland angepasst werden.
Um dir noch konkreter helfen zu können, müsstest du verraten um welches Land es geht.
Vielen Dank euch allen. Ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass mir bewusst ist, dass es nach dem Land des Aufenthalts geht. Wir würden es gerne am deutschen Standard festmachen um uns hinterher auch von der Tochter irgendwann mal keine Vorwürfe machen zu müssen, dass sie ja weniger erhalten hat als das Halbgeschwisterkind (kann man natürlich schwer vergleichen aber wir wollen einfach korrekt sein). Sie soll den Wert erhalten, der in Deutschland festgelegt wird, sprich, was würde sie an Unterhalt bekommen, wenn sie hier leben würde?
Vielen Dank euch! Ihr seid mir eine große Hilfe!
Da er sehr wenig verdient und dir und eurem Kind ebenfalls zu Unterhalt verpflichtet ist, würde er zum Mangelfall da er nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.
Wie alt ist das 1.Kind?