Unterlagen Elterngeldantrag

Ich versuche mich schonmal mit dem Elterngeldantrag auseinander zu setzen, damit ich das nach der Geburt nicht mehr erledigen muss. Ich bin etwas verunsichert bei den Unterlagen bezüglich des Einkommens:

1. Ich reiche meine letzten 12 Gehaltsnachweise ein, klar. Jetzt ist bei der Einkommensgrenze aber von einem Steuerbescheid die Rede. Ich habe bisher keine Steuererklärung gemacht/machen müssen. Also noch nie. Somit hätte ich gar keinen. Also muss ich auch keinen einreichen, richtig? Ich übe keine selbständige Tätigkeit aus.

2. Zu meinem Partner finde ich es ganz kompliziert. Es wird gefragt ob man alleine lebt. Ja aktuell schon. Aber er zieht 1 bis 2 Monate nach der Geburt ein und wird auch vorher die meiste Zeit bei uns sein. Was kreuze ich dann da an? Wäre es falsch da "ja" und bei alleinerziehend "nein" anzukreuzen? Ich denke nicht, dass ich alleinerziehend bin, nur weil er nicht bei mir gemeldet ist. Er wohnt einfach ein ganzes Stück von mir entfernt und kündigt erst jetzt die Wohnung. Rein theoretisch ist er aber die meiste Zeit vor Ort.

Außerdem frage ich mich dann, ob ich bei der Einkommensgrenze die Frage für uns oder nur für mich ausfüllen muss. Wir kommen definitiv nicht über die Grenze. Das kann ich auch so anklicken. Was für Unterlagen muss ich für ihn einreichen? Für ihn könnte ich nur die letzten Gehaltnachweise einreichen. Einen Steuerbescheid hat er ebenfalls nicht und hat im letzten Jahr auch ausschließlich Grundsicherung bezogen. Was reicht man generell für den Partner ein? #kratz Er wird KEINE Partnermonate nehmen. Es geht nur um diese Einkommensgrenze. Oder muss man da für den Partner keine Belege einreichen? Er unterschreibt ja mit, um zu versichern, dass das Einkommen nicht höher ist.

Sorry für den langen Text und vielen Dank vorab.

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wenn er nicht bei dir gemeldet ist, bist du alleinerziehend, das änert sich erst nach Ummeldung.
wenn er keine Partnermonate nimmt, musst du für ihn gar nichts einreichen

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Danke. Aber wenn er dann oft bei uns sein wird, wir zusammen einkaufen und irgendwie ja dann auch wirtschaften finde ich nicht, dass ich alleinerziehend bin. So könnte ich ja auch keine Steuerklasse II beantragen.