Der Satz im Vertrag....rechtens oder nichtig

Hallo,

In meinem AV steht folgender Satz.

Der Arbeitnehmer erklärt, dass er vollumfänglich arbeitsfähig ist, an keiner ansteckenden Krankheit leidet und auch keine sonstigen Umstände vorliegen, die ihm die vertraglich zu leistende Aebeit jetzt oder zu in naher Zukunft wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Sofern etwas die Voraussetzungen dafür später eintreten, wird er den AG davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen...

Was sagt ihr dazu?

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kommt darauf an, in welchem Bereich du arbeitest und wieviel Kontakt du mit anderen hast!
Der AGt hat eine Schutzpflicht für alle Mitarbeiter

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Es ist ein ganz normaler Bürojob ohne Kundenkontakt, bzw nur per Telefon.

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Ich habe dazu folgendes gefunden (aber Obacht: Ist schon was älter und die Meinung eines Anwalts):
https://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsvertrag-Erklaerung-der-Arbeitsfaehigkeit-und-ohne-Krankheit--f204366.html

Dieser Anwalt befindet eine Klausel zur Arbeitsfähigkeit für ok. Im Prinzip gilt ja, wenn eine Klausel unwirksam ist, darfst Du sie gerne unterschreiben, denn sie zählt eh nicht.

Bist Du allerdings z.B. gerade schwanger und darfst wg MuschG die Tätigkeit gar nicht ausführen, kannst Du davon ausgehen, dass Du genau wegen dieser Klausel gleich wieder gekündigt wirst und sich im Zweifelsfall ein Arbeitsgericht mit dieser Klausel beschäftigen wird.

Ich finde 'in naher Zukunft' und 'wesentlich erschweren' etwas schwammig, aber es geht ja um die Umstände zum Zeitpunkt der Unterschrift. Wenn jetzt alles paletti ist, würde ich da gar nicht gross drauf 'rumreiten.

Grüsse
BiDi

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Bei meiner Schwester steht 1:1 der gleiche Satz im AV, sie arbeitet in einem Krankenhaus. Finde ich jetzt völlig legitim. Stell dir vor sie verheimlicht einen Tremor und lässt dann ein Organ fallen? Oder weniger überspitzt: Sie verheimlicht einen kaputten Rücken und kann eine Patientin nicht mehr halten/stützen? etc etc..

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Auch mit kaputten Rücken arbeiten viele im Kh und der Pflege! Der kommt auch oft davon.
Wenn alle aufhören würden, würden kaum noch welche in dem Beruf arbeiten.

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Hallo,
der Satz ist rechtens, bezieht sich aber nicht auf eine Schwangerschaft, denn die darfst du verschweigen...in JEDEM Beruf. Dazu gibt es bereits entsprechende Urteile.

Hier geht es um Behinderungen, chronische Erkrankungen und akute, aber langwierige Erkrankungen, die es Dir unmöglich machen, deinen Vertrag überhaupt anzutreten und zu erfüllen. Ein Beispiel wäre ein Epileptiker, der zwar irgendwann mal einen LKW-Führerschein gemacht und bestanden hat, aber dank seiner (neuen) Epilepsie nun einfach nicht mehr fahren darf. Deswegen hat er trotzdem noch den Führerschein. Den hat niemand weggenommen.

Es gibt nur wenige Erkrankungen, bei denen es Einschränkungen für bestimmte Berufe gibt. Hättest du so eine Erkrankung, wüsstest du es. Dein Facharzt muss dich darüber belehren und du unterschreibst das.

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Ah ok. Danke. Ich kenne das ao nicht, hab schon in einigen Betrieben gearbeitet aber das war mir neu. Man lernt nie aus.