Servus,
ich lese dazu immer mal unterschiedliches:
Ich werde vor Beginn des MuSchus noch einen steuerfreien Coronabonus erhalten.
Außerdem eine Auszahlung meiner Überstunden.
Beides würde sich deutlich auf mein späteres EG auswirken. Ich lese immer Unterscheidliches: zahlen solche Zahlungen mit rein, oder werden die ausgeklammert? Gibt es ggf Tipps und Tricks, die geltend zu machen?
Einmalzahlungen: Gut fürs EG ja oder nein?
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Die Einmalzahlung wird nicht berücksichtigt, egal ob steuerfrei oder nicht. Es zählt nur das regelmäßige Einkommen. Meine regelmäßig monatlich abgeleisteten Überstunden wurden berücksichtigt, ob das allerdings auch gilt, wenn man diese nicht jeden Monat ausgezahlt bekommt, weiß ich nicht.
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alle Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt
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Überstundenauszahlung erfolgt als normaler Arbeitslohn, bis auf steuerfreien Zuschläge fliessen diese dann in die EG-Berechnung ein.
Coronabbonus ist eine steuerfreie Einmalzahlung und zählt nicht ins EG.