Angelehnt an den unteren Thread von jemandem,indem es heißt, dass bei einer Kündigung kein Geund angegeben werden muss.
Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin nicht mehr in der Probezeit. Dachte immer das schützt einen ein wenig..
Ohne Grund gekündigt werden
Ist es auch, vor allem wenn du in einem Betrieb mit über 10 Mitarbeitern arbeitest. Dann gilt nämlich das Kündigungsschutzgesetz und der AG muss sehr wohl einen Grund angeben und auch „sozialverträgliche“ Kriterien beachten.
Der Grund muss aber nicht in der Kündigung angegeben werden. Darum ging es in dem Beitrag.
Ja, das stimmt. Aber grundlos kann der AG eben nicht kündigen, denn dann muss er damit rechnen, dass ihm das um die Ohren fliegt.
Wenn dir ordentlich gekündigt wird, muss erst einmal kein Grund angegeben werden. Geht das ganze dann vor Gericht, muss der Arbeitgeber aber schon offen legen, warum du gehen sollst.
Außer in einer fristlosen Kündigung muss in keiner ein Grund angegeben werden.
Der Grund muss erst bei Gericht vom AG genannt werden.
Geschützt bist du, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, also bei rechnerisch mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern.
Seit ihr weniger, gibt es nur so etwas wie das Willkürverbot und andere Grundsätze, die sich aus unserem Rechtsstaatsprinzip ableiten.
Der Grund muss im Kündigungsschreiben nicht genannt werden, nicht mal bei einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB). Bei der außerordentlichen Kündigung jedoch auf Anfrage und auch bei der ordentlichen Kündigung macht es außerhalb der Probezeit natürlich Sinn, den Grund zu nennen.