Probezeit

Hallo, mein Freund und ich versuchen ein Baby zu bekommen! Ich bin noch bis Mai in der Probezeit und ab Mai habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wenn ich vor Beendigung der Probezeit schwanger werde geht mein Vertrag dann automatisch ab Mai in den unbefristeten Arbeitsvertrag? Oder kann ich dann nach den 4 Monaten nach der Geburt trotzdem gekündigt werden?

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Hallo,

es geht dann automatisch in den unbefristeten Vertrag über😊

Liebe Grüße und viel Erfolg 🍀

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Was meinst du mit 4 Monate nach der Geburt? 😅
Nach der Geburt ist man noch 2 Monate in Mutterschutz und dann in der Elternzeit, sofern beantragt. Bis zum Ende der Elternzeit kann man nicht gekündigt werden - danach natürlich schon.

Ansonsten - sobald du deinem Arbeitsgeber mitgeteilt hast, dass du schwanger bist, kannst du nicht mehr gekündigt werden. Auch wenn du in der Probezeit bist. Mai ist ja allerdings schon bald - und die meisten sagen es eh erst nach 12 Wochen. Je nachdem was für ein Job es ist 🤷‍♀️

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Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit hast, muss auch hier ein besonderer Grund für eine Kündigung vorliegen und die zuständige Behörde um Erlaubnis gebeten werden. Also läuft der Vertrag einfach weiter und die Probezeit ist hinfällig.
Hast du aber einen auf die 6 Monate befristeten Vertrag abgeschlossen, der anschließend eine Verlängerung bzw. Entfristung bedarf, läuft dieser trotzdem aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

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Hey,

du bist ja noch nicht Schwanger, daher in der Probezeit bis Mai leider ohne Gründe kündbar.

Solltest du jetzt noch im März/April Schwanger werden, gehst du in eine Schutzfrist, der Mutterschutz, über. Hier bist du ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zu 4 Monate nach Geburt geschützt. Der Arbeitgeber darf dich nicht kündigen, auch nicht in der Probezeit (mit einer Ausnahme, auf die komm ich zum Schluss).

Ist es Arbeit die du als Schwangere sogar so früh in der Schwangerschaft nicht machen darfst (Chemikalienkontakt oder sonstiges) muss dein Arbeitgeber dich irgendwo, wo es sicher ist erstmal unterbringen (Bürojob zB.).
Gibt es keine Alternativen gilt ein Beschäftigungsverbot und du darfst Zuhause bleiben.

Solltest du wegen deiner Schwangerschaft gesundheitlich nicht arbeiten können (Risikoschwanger, darfst nicht lange stehen und sitzen, dich belasten usw.) kannst du mit einem Beschäftigungsverbot auch schon Zuhause bleiben.

Nach der Geburt hast du ein Anrecht auf Elternzeit die du dir selber einteilen kannst und die bis zu 3 Jahre gehen kann, nicht muss. Zudem Elterngeld, was du auch schon während deiner Schwangerschaft erhalten kannst, wenn du Zuhause bleiben musst. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und den darfst du einfordern wenn du wieder zur Arbeit gehst.

Die Ausnahme: Solltest du in der Probezeit Schwanger werden und in Mutterschutz übergehen, kann der Arbeitgeber dich nur aus äußerst wichtigem Grund kündigen. Dafür muss er die Erlaubnis der Landesbehörde einholen, das in Bezug auf die Probezeit erstmal.

LG Linda321

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Ziemlich fehlerhaft…

Schutzfrist (Mutterschutz) beginnt 6 Wochen vor der Geburt.

Und Elterngeld bekommt sie mit Sicherheit NICHT während der Schwangerschaft.

Wie kommt man auf sowas??

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1. Es geht nicht um den gewöhnlichen Mutterschutz „vor und nach Geburt“ der die Mutter bei Entbindung und dadurch bei Arbeitsausfall schützt, sondern um die Schutzfrist auch gleichzeitig und wortwörtlich auch als Mutterschutz bekannt, der unter das Mutterschutzgesetz Paragraph 17 fällt und als Kündigungsschutz während der gesamten Schwangerschaft während eines Beschäftigungsverhältnis gilt und der GEHT BIS ZU 4 MONATE nach Entbindung.

2. Das Elterngeld wovon ich rede ist der sogenannte Mutterschutzlohn, den sie bei einem Beschäftigungsverbot (hab ich in meiner Antwort auch hingeschrieben, dass das Geld worüber ich rede sich auf das Beschäftigungsverbot bezieht) bekommen kann wenn sie nicht arbeiten kann/darf. Das kriegt sie definitiv WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT.

Kreuzige mich doch dafür das ich es Elterngeld statt Mutterschutzlohn genannt habe…

Jetzt kannst du alles nochmal nachgoogeln, vielleicht findest du ja noch was #augen

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