Frage zu abgeführten Beiträgen

Meine Frage richtet sich vor allem an Krankenkassenspezis unter euch :-).

Kurzer Sachverhalt:

X bekommt Arbeitslosengeld und geht daraufhin in Mutterschutz und danach in Elterzeit. X ist danach wieder alo und beantragt Alg. Die KK bescheinigt aber nur 11 Tage beitragspflichtiges Mutterschaftsgeld. Ich hätte hier mal gern eine gesetzliche Grundlage und vielleicht eine tolle Erklärung warum nicht die gesamte Zeit des Muschg bescheinigt werden darf?

LG ich hoffe man versteht mein Problem :-)

1

Greife doch einfach mal zum Telefonhörer und rufe die Krankenkasse an. Die können die Frage ganz genau auf diesen individuellen Fall beantworten.

Deine halben Informationen sind schwer zu verstehen und ermöglichen hier bestenfalls ein Rätselraten.

2

Wie meine Vorposterin schon vorschlägt, würde ich auch empfehlen, bei der Krankenkasse nachzufragen. Leider sind die Informationen spärlich, sodass man nicht viel dazu sagen kann.
Aufhebungsbescheid ALG1, Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin und Geburtsurkunde habt ihr eingereicht? Es klingt, als fehlten der KK Unterlagen. Wurde das Mutterschaftsgeld denn in zwei Teilen und in voller Höhe gezahlt? Wie lange war die Elternzeit? Wurde Basiselterngeld oder Elterngeldplus beantragt, korrekt berechnet und ausgezahlt? Ist die Anwartschaft fürs ALG1 ausreichend in der Rahmenfrist - gerade hier gibt es Sonderfälle - ? Vielleicht aber wurde auch ganz einfach ein Fehler gemacht...wie gesagt, Du lieferst wenig Informationen.