Wer kennt sich aus? Bv und Nebenjob

Hallo ihr lieben,

Ich bin Krankenschwester und schwanger. Mein ag hat mir ein beschäftigungsverbot ausgesprochen, da ich vorher nur nachts gearbeitet habe und wegen der Infektionsgefahr.
Jetzt sucht eine Freundin von mir eine Aushilfe in einem Kiosk. Und ich frage mich ob das rechtlich okay ist, wenn ich nach Zustimmung von meinem Chef da arbeite. Ob der zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet wird…
Ich muss dazu sagen, bevor ich hier verurteilt werde, das ich schon vorher woken Nebenjob Gesicht habe, weil ich einfach eine Auszeit aus der Pflege wollte. Neuen Input quasi…

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Rein theoretisch darfst du im BV einen Nebenjob ausüben, ja.
Aber der Verkauf an einem Kiosk ist ja nun auch nicht unbedingt mutterschutzkonform.

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Wieso ist es nicht mutterschaftskonform? Wenn ich 3h zweimal die Woche dort arbeite?

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Naja, alle Mädels die ich kenne, die im Einzelhandel arbeiten, wurden ins BV geschickt. Wegen erhöhtem Risiko durch Kundenkontakt und weil die Empfehlung ist, dass Schwangere nicht länger als 30 Minuten FFP 2 tragen sollen.

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Du erfüllst alle Kriterien, wofür die meisten hier ein BV wollen bzw kriegen

- du arbeitest alleine
- du kannst dich nirgendwo hinlegen
- du hast Kundenkontakt
- du musst Maske tragen
- du musst womöglich noch Wäre einräumen oder heben

Spaß beiseite. Lass deine Freundin das abklären und frag bei deinem AG dann um Erlaubnis.

LG

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Schwangere im Beschäftigungsverbot dürfen nicht benachteiligt werden gegenüber Schwangeren die weiterarbeiten können. Was Du aber planst ist eine ziemliche Bevorteilung, findest Du nicht?
Du bekommst Dein übliches Gehalt und nutzt die bezahlten, freien Stunden um noch was oben drauf zu verdienen. Das könntest Du nicht, müsstest Du weiterarbeiten. Und zu allem Überfluss ist es auch nicht so, dass in Deinem angestrebten Nebenjob einer geringeren Infektionsgefahr ausgesetzt wärst, als in Deinem Hauptjob, der u.a. wegen der Infektionsgefahr nicht mehr ausgeübt werden kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch Dein Chef das ziemlich schräg findet.

Grüsse
BiDi

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Das is so nicht korrekt. Ich bekomme nicht mein übliches Gehalt, da meine Zulagen wenn ich arbeiten würde steuerfrei sind. Jetzt bekomme ich anstatt Zulagen eine Ausgleichszahlung die versteuert wird und das kostet mich bis zu 250€ weniger im bv. Und ich habe auch in Teilzeit nebenbei gearbeitet.. das war auch nicht meine Frage. Im Vorteil bin ich dabei nicht, und gebettelt habe ich da auch nicht drum.

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Nur kurz zu deinem Satz mit den Zulagen:

Dadurch dass sie versteuert werden im BV fließen sie mit in die Berechnung des Elterngeldes hinein.

Also ist die Versteuerung kein Nachteil, da du ja mehr Elterngeld bekommst dadurch.

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Hat deine Freundin sich schon mit der Gefährdungsbeurteilung auseinander gesetzt? Die muss bei einem Mini/Nebenjob natürlich auch gemacht werden.

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Ja und auch das war nicht meine Frage