Erwerb Urlaubstage während des Mutterschutzes

Hallo!
Ich habe folgendes gelesen: Pro Monat Mutterschutz erwirbst du Anspruch auf 1/12 deines Jahresurlaubs. Bei 30 Urlaubstagen im Jahr ergibt sich also ein Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen pro Monat. So soll es im MuSchG stehen.
Mir geht es nun darum, ob das stimmt, bzw. ob es mir zustehen würde?
Konkret zu meiner Situation:
Ich habe vor dem BV 13,5 Monate dort gearbeitet. im ersten Jahre stehen 24 Urlaubstage zu, im zweiten 25 usw.
Es war nun so: Ab SS-Beginn hatte ich ein BV. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch Urlaubstage übrig, mindestens 5, die genaue Zahl weiß ich leider nicht, sie steht auch auf keinem Lohnzettel. Theoretisch könnte ich alle Lohnzettel durchgehen und es ausrechnen, mache ich jetzt nicht. Dann kam der Mutterschutz der ersten Tochter, dieser erstreckte sich über 4 Monate. Dann EZ, dann Mutterschutz für zweites Kind (ebenfalls über 4 Kalendermonate, EZ würde dafür vorher beendet und Mutterschaftsgeld erhalten). Danach EZ zweites Kind.
In der EZ habe ich selber gekündigt, zum 28.03.2022, da ich ab März eine Umschulung angefangen habe. Mir wurden dann die Überstunden ausgezahlt, wie auch der Urlaub.
(Bemerkung: Für die Urlaubsabgeltung habe ich 449,18 Euro bekommen. Die Überstunden wurden mit 10,45 Euro berechnet (normales Stundenbrutto). Rechnet man das für das Urlaubsgeld runter, sind das bei einer 35 Stunden Woche ca. 6,1 Tage.)

Urlaubsanspruch aus 8 Monaten wären ja mindestens (24Tage pro Jahr):12x8=16 Tage und damit 16Tagex7Stundenx10,45Euro= 1170 Euro. Das klingt sehr viel, dass ich mich frage, ob ich mich verrechnet habe :) Und freuen würde ich mich natürlich, wenn ich das noch bekäme.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

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Hi,

im Mutterschutz erwirbst du auf jeden Fall Urlaubsanspruch und, sofern dein Arbeitgeber nicht VOR deiner Kündigung von seinem Kürzungsanspruch Gebrauch gemacht hat, hast du auch für jeden Monat Elternzeit vollen Urlaubsanspruch. Kürzen kann der AG nur für volle Monate Elternzeit und das eben auch nur vor einer Kündigung.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube sogar, dass du im BV auch Urlaubsanspruch hast...

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Der AG kann bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb den Urlaub kürzen, also auch während der Kündigungsfrist.(nach der Kündigung)muss er aber nachweislich gemacht haben.

Und du vermutest richtig, auch währen eines BVs hat man vollen Urlaubsanspruch 😊

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Ich habe nichts schriftlich bekommen wegen einer Kürzung. Wenn ich dann noch Urlaubstage bekäme, wären das ja noch echt viele #gruebel

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Wann begann deine erste Elternzeit? Wann begann der 2. Mutterschutz und wann endete dieser?

Hat dein AG die Urlaubstage für die Elternzeit gekürzt?

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Hallo!
BV ab 19.12.2016
Mutterschutz: von 19.07.2017 bis 27.10.2017
Im Anschluss Elternzeit bis zum zweiten Mutterschutz, wobei die EZ schriftlich beendet wurde.
Zweiter Mutterschutz: 13.12.2019 bis 24.03.2020
zweite Elternzeit: bis zur Eigenkündigung 28.02.2022

Wobei ich auch sagen muss, dass ich in meiner Kündigung nicht extra erwähnt habe, dass ich die Überstunden ausbezahlt haben möchte. Ich habe gehört, der AG kann die Überstunden unter den Tisch fallen lassen, wenn man dies eben nicht extra erwähnt. Das hat er anscheinend dann aus Kulanz gemacht? Falls ich nun wegen weiterer Urlaubstage aus Mutterschutz etc. nachfrage, habe ich Angst, dass er die Auszahlung der Überstunden zurücknimmt. Ob er das dürfte, weiß ich natürlich nicht.

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Ich habe nichts schriftlich bekommen, dass Urlaubstage gekürzt werden, weder beim BV, noch beim Mutterschutz noch bei der EZ. Wobei ich vielleicht indirekt im Arbeitsvertrag steht Dort steht nämlich, dass die geltenden und nachwirkenden Mantel-, Entgelt- und Entgeltrahmentarifverträge (MTV BAP, ETV BAP und BRTV BAP) und (...) gelten.
Da müsste ich erst mal im Internet alles raussuchen, falls das geht und bin ich grad überfordert #schwitz#schwitz

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