Hallo. Ich habe gestern bei mir auf Arbeit mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Ich arbeite bei einem Bildungsträger mit zwei verschiedenen Maßnahmen. Bei einer betreue ich Schwerbehinderte, bei der anderen besuche ich Familien zu Hause. Bei der Gefährdungsbeurteilung wurden gar keine Gefahren angekreuzt, auch nicht der mögliche Kontakt zu Viren, obwohl wir schon mehrere Teilnehmer mit Corona hatten (auch aktuell). Nun haben wir erst zwei Schwangere gehabt, eine davon noch vier Wochen im BV bis zum Beginn des Mutterschutzes, die auch die gleiche Arbeit macht wie ich. Mir geht es gar nicht darum nicht mehr arbeiten zu müssen, aber müssten für mich nicht die gleichen Regeln gelten, wie für die anderen, zumal sich eine noch im BV befindet? Wäre es dann nicht so, dass entweder ich auch ins BV komme oder die andere eben wieder daraus befreit werden müsste oder geht so etwas im Nachhinein gar nicht mehr? Über Tipps wäre ich sehr dankbar :)
Kein BV wie andere Kolleginnen
corona zählt nicht mehr, aber fahren darfst auch nur eine Zeitlang, ich durfte ab dem 5 Monat nicht mehr allein zur Baustelle fahren.
Nun, Corona werden wir nie wieder los werden.
Wir sind doch alle grade dabei, mit dem Virus leben zu lernen und die Maßnahmen werden abgesetzt.
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- die Kolleginnen haben ein individuelles BV, kein betriebliches.
- die Kolleginnen haben ein betriebliches BV, das wurde aber vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ausgestellt. Diese Sonderverordnung gilt seit dem 19.03. nicht mehr.
Kontakt zu Viren: Das MuSchG verbietet nicht jeden Kontakt zu Viren (dann müsste man alle Schwangeren in einer keimfreien Blase stecken ), es fordert das Schwangere bestimmten Viren nicht in einem erhöhten Maße ausgesetzt werden dürfen, als sie es im normalen Leben eh sind. Z.B. Röteln-Viren. Röteln sind eine klassische Kinderkrankheit, Erzieherinnen laufen damit in der KiTa in ein erhöhtes Risiko sich anzustecken, sofern sie keine Antikörper haben. Das ist dann ein klassischer Grund für ein BV.
Grüsse
BiDi
Die Massnahmen der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverodnung wurden neu aktiviert und angepasst und gelten weiterhin: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
Auch die Biostoffverordnung lt MuSchG gilt weiterhin ... daher würde ich als Arbeitgeber mich hier immer mit dem Gewerbeaufsichtsamt rückversichern ob bei den Inzidenzen und unklaren Auswirkungen (auch aufgrund der erhöhten Ansteckungszahlen durch Omikron auch bei vollständig geimpften) hier keine erhöhte Gefahr für die Schwangere existiert.
Also ich sehe in der realen Welt immer noch ein erhebliches nicht absehbares Risiko für eine Schwangere sich mit der Omikronvariante zu infizieren und die Risiken und Auswirkungen sind noch komplett unklar, trotz vieler "milder" Verläufe...
Frage nach ob bei der Gefährdungsbeurteilung die Neufassung Corona-Arbeitsschutzverordnung berücksichtigt wurde Siehe https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-neu-gefasst.html