Wie berechnet sich Elterngeld bei Kind 2 während EZ

Ich muss jetzt was für meine Freundin fragen da sie irgendwie keine vernünftige Antwort von der Elterngeldstelle bekommt.
Vielleicht ist hier die eine oder andere Lehrerin die sich auskennt oder schon Mal erlebt hat.
Und zwar ist sie 1.5 Jahre Zuhause und bekommt dieses Elterngeld plus in dieser Zeit. Jetzt wollen sie langsam an ein Geschwisterchen versuchen sie würde aber von ihrer Schwägerin sehr verunsichert dass sie dann, wenn sie jetzt während der EZ schwanger wird kaum Geld bekommen wird denn da wird das Geld was sie während der Elternzeit bekommt bei der Neuberechnung zugrunde gelegt.
Stimmt das so? Und wie ist das wenn sie tatsächlich vor Ablauf dieser 1.5 Jahren schwanger wird und wieder ins Beschäftigungsverbot muss (hat irgendwie gegen vielen Kinderkrankheiten keine Antikörper und musste als GS Lehrerin schon in der ersten Schwangerschaft Zuhause bleiben). Bekommt-sie dann at kein Geld von Ablauf des ersten elt Elterngelds bis zum Mutterschutz?
Ich werde im Netz nicht schlau
...danke schon Mal ;-)

1

sie kann 14 Monate ausklammern, wenn sie jetzt schwanger wird, und nicht arbeitet, wird sie nur die 300 € erhalten ,das Eletrngeld zählt nicht als berechenbares Einkommen

2

Ist sie bereits seit 1,5 Jahren Zuhause, oder befindet sie sich gerade in der Elternzeit? Grob vereinfacht kann man sagen, dass die Kinder 18 Monate auseinander sein können, damit man das gleiche Elterngeld wie beim ersten plus Geschwisterbonus bekommt

Wenn sie schwanger wird darf sie die Elternzeit nicht beenden, um in ein BV geschickt zu werden. Wenn aber die Elternzeit beendet ist, und die nicht mutterschutzkonform beschäftigt werden kann, wird sie wieder in ein BV kommen, und dann wird die Bezahlung zugrunde gelegt, die vereinbart ist. Wenn sie vor der ersten Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet hat und keine Teilzeit vereinbart wurde, dann erhält sie ihre Besoldung auf Grundlage der Vollzeitbeschäftigung.

3

16 Monate dürfen die Kinder auseinander sein..

5

Vielen lieben Dank.. sie ist jetzt 11 Monate Zuhause und hat noch 7 Monaten Elternzeit. Sie weißt halt nur nicht ob sie - sollte sie in der Zwischenzeit schwanger werden-; erstmal zurück nach Oktober in die Schule soll (also dann schwanger und erstmal paar Wochen schwanger arbeiten), damit sie Anspruch auf das Geld von der Vollzeit hat oder ob sie direkt vor Ablauf der Elternzeit dann sagt, sie ist wieder schwanger damit dann nicht direkt Beschäftigungsverbot kommt und sie dadurch nicht einen Tag zurück war und somit ihr Anspruch auf Vollzeit als Berechnungsgrundlage verliert. Ich weiß nicht oban mich genau versteht was ich meine. Letztlich ist die Frage ob man nach der Elternzeit zurück im Beruf sein müsste (selbst wenn es nur paar Wochen sind) um dann wieder Anspruch auf die Berechnungsgrundlage des ersten Elterngelds zu kommen oder nicht...puh...bin ganz schlecht in erklären...;-)

4

Elternzeit beenden um ins BV zu gehen kann sie natürlich nicht.

Das BV greift nach der Elternzeit.

Dss als mit sie das gleiche Elterngeld erhält dürfen die Kinder 16 Monate auseinander sein,

Es können 14 Monate Elterngeld und der Mutterschutz vom 2. Kind ausgeklammert werden.

6

Ich habe es vielleicht falsch ausgedrückt, sie wird natürlich nicht EZ abbrechen um ins Beschäftigungsverbot zu gehen sondern fragt sich ob sie - sollte sie schwanger werden während der EZ dann direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt wird oder doch anfangen kann zu arbeiten, um Anspruch auf ihre Vollzeit-stelle als Berechnungsgrundlage zu Haben.
Du meinst die Kinder müssen 16 Monate auseinander sein von Geburt bis Geburt oder von Geburt bis neuer Schwangerschaft?
Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus sorry wenn es eine doofe Frage ist. Bei mir war es ganz easy, da Altersunterschied zwischen den Kindern so riesig ist dass ich überhaupt solche Sachen nicht wissen müsste...danke jedenfalls für deine Antwort

7

>> oder doch anfangen kann zu arbeiten, um Anspruch auf ihre Vollzeit-stelle als Berechnungsgrundlage zu Haben <<

Wieder Vollzeit zu arbeiten bedeutet die Elternzeit zu beenden. In der Elternzeit sind maximal 30 Stunden / Woche erlaubt. Schwanger zu werden, einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit zu stellen, um dann wenigstens das Teilzeitgehalt im BV zu kassieren, geht genauso wenig: Wenn betriebliche Belange betroffen sind (und das sind sie bei einem drohenden Beschäftigungsverbot) muss der AG umgehend über die Schwangerschaft informiert werden. Ein Beschäftigungsverbot kann sie sich nicht aussuchen.
Was selbstverständlich funktionieren würde, wäre - ohne erneuert schwanger sein - ganz regulär wieder ins Arbeitsleben einzusteigen und erst danach eine neuerliche Schwangerschaft anzustreben. Dazu muss natürlich die Betreuung von Kind 1 gesichert sein. Das mit dem Schwangerwerden kann sich ja ein wenig hinziehen.


>> die Kinder müssen 16 Monate auseinander sein von Geburt bis Geburt oder von Geburt bis neuer Schwangerschaft?<<

Geburt bis Geburt. Sonst wären die Kinder ja nicht 16 Monate auseinander...

Grüsse
BiDi

weiteren Kommentar laden
9

Also:
Die Elternzeit zu beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen, darf man nicht.
Das heißt, wenn sie schwanger wird, läuft erstmal die Elternzeit ganz normal weiter. Nach Ablauf der Elternzeit, müsste sie eigentlich wieder arbeiten - da kann sie dann die neue Schwangerschaft melden und bekommt entweder einen Mutterschaftskonformen Arbeitsplatz oder ein Beschäftigungsverbot. Das Gehalt aus dem Beschäftigungsverbot wird selbstverständlich bei dem neuen Elterngeld berücksichtigt.

10

Super vielen lieben Dank euch allen!!!;ich gebe es so weiter und bin gespannt ob es sich überhaupt so planen lässt wie sie es vorhat;-) manchmal haben die Babies ihre eigenen Vorstellungen davon wann sie zu uns kommen;-)
Einen schönen Sonntag euch allen (zumindest hier in Niedersachsen noch recht sonnig:-))