Betrifft dieser Punkt aus dem Elterngeldantrag (Betreuung und Erziehung im eigenen Haushalt
Das Kind lebt mit mir in einem Haushalt und wird von mir selbst betreut und erzogen: ☐ ständig ab Geburt (abgesehen zum Beispiel von einem kurzfristigen Krankenhausaufenthalt nach der Entbindung) ☐ zeitweise von _________________ bis __________________ )auch den Vater oder nur die Mutter?Mein Partner nimmt ab Geburt 4 Wochen Elternzeit und im Oktober nochmal 4 Wochen Elternzeit .
Vater Elterngeldantrag
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Hallo,
wenn du und dein Partner zusammen lebt, dass gilt der Punkt auch für den Vater.
LG
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Ja genau so Ostsee vorgesehen, wir sind beide ab Geburt zu Hause und ja leben zusammen.
Vielen Dank und LG
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So ist *
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Bedenkt, dass 4 Wochen nicht gleich ein Monat sind.
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Danke für den Hinweis, der Partner muss ja insgesamt 2 Monate Elternzeit nehmen um Elterngeld zu erhalten richtig?