Hallo ihr Lieben,
ich bereite gerade den Elterngeldantrag für unser Kind vor, das hoffentlich in wenigen Wochen gesund und munter zu uns stoßen wird.
Jetzt ist es so, dass ich im vergangenen Jahr eine Totgeburt von Zwillingen im 9.Monat hatte und der Bezug von Mutterschutzgeld in die 12Monate Bemessungszeitraum für das neue Elterngeld liegt.
Ich hatte dadurch dass es Zwillinge waren(oder auch Frühgeburt) insgesamt einen Mutterschutz von 18 Wochen, bin allerdings frühzeitig auf eigenen Wunsch wieder arbeiten gegangen. Bezugszeitraum Mutterschutzgeld: 21.02.21- 07.06.2022.
Wie gebe ich das denn im Antrag an? Ich habe verstanden dass der Zeitraum ausgeklammert wird und das Gehalt zuvor stattdessen für die Berechnung herangezogen wird.
Es gibt einen Punkt "Im Haushalt lebende Kinder". Das trifft ja aber nicht zu, sowie alle weiteren Möglichkeiten die ich im online-Antrag gefunden habe. Online finde ich dazu auch überhaupt nichts, weil der Fall doch sehr speziell zu sein scheint.
Über Hilfe wäre ich Dankbar.
Viele Grüße
Apphy
Hilfe: Angabe Mutterschutzgeld für totgeborene Kinder im Elterngeld-Antrag
Tippfehler. Bezugszeitraum 21.02.21- 07.06.2021 und nicht 2022!
O je, mein Beileid für euch.
Hast du mal bei der Elterngeldstelle angerufen? Die können dir das bestimmt beantworten. Ansonsten würde ich die Kinder so eintragen als wenn sie lebend geboren worden seien, denn Mutterschutz hattest du ja in jedem Fall. Gibt es ein kleines Zusatzfeld für Kommentare? Dort würde ich dann ergänzen, dass die Kinder tot geboren wurden.
In meinem Bundesland gab/gibt es den Antrag nur in Papierform. Ich musste irgendwo die Geschwister eintragen und an einer Stelle ein Kreuzchen setzen, damit MuSchu und EZ ausgeklammert werden.
Welches Bundesland wohnst du denn? Das hilft bestimmt den nach mir Antwortenden.
Danke für deine Antwort.
Ich denke ich werde mich der Frage mal an die Familienförderung der L-Bank wenden. Der Fall ist ja doch (zum Glück) selten.
Habe auch schon daran gedacht das so auszufüllen wie von dir vorgeschlagen, will aber auch nicht dass das dann falsch ist und für Verwirrung sorgt und das dann zu einer Verzögerung der Auszahlung führt. Kommentarfeld gibt es online auch keins. Aber so wie ich es verstanden habe muss ich schlussendlich den online Antrag auch ausdrucken, unterschreiben und hinschicken. Somit könnte man ja da noch entsprechende Kommentare hinzufügen.
Bundesland ist Baden-Württemberg. Dachte nicht dass das eine Rolle spielt.
Hallo,
mein Beileid zu deiner Totgeburt und ich drücke ganz doll die Daumen für diese Schwangerschaft. Gerade jetzt auf der Zielgeraden wünsche ich dir, dass du mit den Ängsten klar kommst.
Zu deiner Frage:
Der Mutterschutz von letztem Jahr kann ausgeklammert werden. Im Haushalt lebender Kinder bedeutet, dass das Elterngeld deswegen erhöht werden kann (je nach Alter der Kinder). Dies ist leider bei dir nicht der Fall.
Der Antrag kann online ausgefüllt werden und muss ausgedruckt und unterschrieben werden.
Hier würde ich ggf. handschriftlich vermerken, dass dein Kind tot geboren wurde, falls es kein Kommentarfeld gibt.