STICHWORT: Gefährdungsbeurteilung, Kleinbetrieb, BV in der Schwangerschaft: Was tun wenn der Chef dies für unwichtig hält?

Hallo ihr Lieben,

Ich arbeite in einem Kleinbetrieb unter anderem mit Gefahrenstoffen. Vor 3 Jahren wurde die Firma bereits wegen Arbeitschutz und nicht vorhandener Gefährdungsbeurteilung gemahnt. Ich vermute aufgrund von Corona ist danach nie jemand mehr kontrollieren gekommen trotz meldepflichtiger Arbeitsunfälle die seitdem passiert sind.
Nun bin ich schwanger und traue mich nicht meinen Chef darauf anzusprechen.
Da er mich als Arbeitkraft braucht wird er nicht einfach so auf mich verzichten können und mich freiwillig an den Schreibtisch verlagern. In seinen Augen wird mit dem ganzen "Arbeitsschutzkram" sowieso übertrieben. Kostet halt alles Geld....
Kann ich die Arbeit bis zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verweigern? Ich meine nur die gefährlichen mit Chemikalien. Das BV für die Gefahrenstoffe muss ja letztendlich er aussprechen und nicht die Behörde? Welche Rechte habe ich um meine Schwangerschaft zu schützen?
Ich würde sehr gerne am Schreibtisch arbeiten, aber es ist nicht so einfach einen Ersatz für mich zu finden.
I

Hoffe auf eure Erfahrungen.

Liebste Grüße
Shine

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Hallo 👋

Glückwunsch zur Schwangerschaft 🎉

Also wenn dein Chef das Mutterschutzgesetz nicht einhalt kannst du meines Wissens nach die Aufsichtsbehörde einschalten. Würde dem Chef allerdings fairerweise einmal die Chance geben, daa Gesetz einzuhalten, sprich: fordere eine realistische Gefährdungsbeurteilung. Tut er dies nicht schaltest du die Aufsichtsbehörde ein. Die werden dann tätig und treten deinem AG wohl auf die Füße.
Es wird sich bestimmt noch jemand anders melden, der sich besser damit auskennt ;-)
Auf jeden Fall bist du nicht allein mit dem Problem:-)

Alles Gute dir und deinem Zwerg #klee

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Hast Du ihm die Schwangerschaft schon mitgeteilt? Er muss dann unverzüglich handeln. Ich würde ihn auf seine Pflichten hinweisen, ihm aber nur dann die Aufsichtsbehörde auf den Hals hetzen, wenn Du keinen Wert mehr auf Deinen Arbeitsplatz nach der Elternzeit legst.

Sollte Dein Chef nicht in angemessener Zeit handeln, kann Dein Gynäkologe ein BV bis zur Klärung durch den AG aussprechen. So wärst Du geschützt, und anders als bei einer Krankschreibung setzt das Deinen Chef auch unter Zugzwang.

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Welchen Job übst du denn aus?
Weiß dein Chef, dass du schwanger bist?
Hast du ihn auf die Beurteilung angesprochen?

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Ich arbeite mit Chemikalien. Noch weiß er nichts davon. Ich kenne nur seine grundsätzliche Einstellung zum Arbeitsschutz und eine Gefährdungsbeurteilung müsste eigentlich unabhängig von Schwangerschaften für alle Gefahren vorliegen. Die schlechten Bedingungen sind in seinen Augen vollkommen in Ordnung. Deshalb vermute ich dass er von dieser speziellen Beurteilung auch nix halten wird.:-(
Ich will ihm keine Probleme machen aber trotzdem auf meine Rechte bestehen. Ich wollte mich vor einem Gespräch mit ihm erst informieren was überhaupt meine Rechte sind. Es geht mir nur um den Schutz des Babys.

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Warum genau willst du ihm keine Probleme machen? Mal ehrlich, er spielt aus monetären Gründen mit der Gesundheit seiner Mitarbeiter. Da erschließt sich mir die „Treue zum Chef“ so gar nicht.

Aber nun gut, sprich ihn an. Wenn er nicht tätig wird, kannst du dir immer noch überlegen, ob dir die Gesundheit deines Babys (oder deine) wichtiger ist, als das Portemonnaie des Chefs…

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Mit welchen Chemikalien, die du als gefährlich einschätzt arbeitest du denn?
Hier gibt es z.B. eine Liste (runter scrolllen) mit Kennzeichnungen betroffener Chemikalien https://www.safetyxperts.de/arbeitsschutz/mutterschutz-gefahrstoffe/

Die Sicherheitsdatenblätter mit den Kennzeichnungen sollten den Chemikalien beiliegen, ansonsten gibt es die vom Hersteller.

Eigentlich sollte/muss es die Gefährdungsbeurteilung bereits geben und diese müsste maximal hinsichtlich der realen verwendeten Stoffe/Chemikalien geprüft werden. Die Kennzeichnung ist da ja aufgrund der Sicherheitsdatenblätter gegeben.

Hier Hinweise zur Unterstützung Infos z.B. bei Artbeiten im Labor https://www.bgrci.de/fachwissen-portal/start/laboratorien/arbeitshilfen/mutterschutz-im-labor-bei-taetigkeiten-mit-gefahrstoffen/ z.B.: https://downloadcenter.bgrci.de/shop/index.jsp?query=/a027.xml&field=path ... jeweils bei den Brochüren ins Downloadcenter wechseln da gibt es alles als Pdf kostenlos zum herunterladen.

Im Prinzip muss das ihr AG machen, notfalls darf sie Arbeiten verweigern wenn diese Beurteilung nicht vorliegt, dann verweigert sie halt zu Recht die Arbeit mit den gefährlichen Chemikalien bzw allen Chemikalien solange die Liste mit den verwendeten Chemikalien bezüglich der Gefahrstoffe nicht beurteilt wurde.

Der Frauenarzt kann sie bis zum vorliegen der Beurteilung in ein vorläufiges BV setzen.

Wird dies nicht gemacht kann sie sich für das weitere Vorgehen (welche Tätigkeiten darf sie verweigern) auch an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz wenden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648

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Vielen Dank. Hatte heute einen Termin mit Chef. Wie erwartet versteht er nicht wo die Gefahren liegen sollen. Hole mir vorerst ne Au.#kratz