Hallo, ich bin überfragt, trotz Suche und Google und wäre für Hilfe dankbar.
Mein großer Sohn (minderjährig) beginnt im September eine Ausbildung. Er wohnt bei mir und ich beziehe das Kindergeld. Der Vater zahlt Mindestunterhalt von 418,50 Euro. Angenommen mein Sohn verdient 800 Euro netto. Dann muss so habe ich gelesen, ein Mehrbedarf von 90 Euro in Abzug gebracht werden. Also 710,00 Euro. Um wieviel Euro darf der Kindsvater den Mindestunterhalt kürzen? Um die Hälfte? Oder kommt das auf das Ausbildungsgehalt dann an?
Unterhalt in der Ausbildung
der Mehrbedrf wird abgzogen, das wären 710 € und dannwird die Hälfte der Bezüge angerechnet, also 360 €. Das wird komplett abgezogen, wenn er nur MIndestunterhalt zahlt, wird nichts bleiben.
Rechtsanwaltschreiben: „Nun müssen Sie aber keine Sorge haben, dass Ihr Ausbildungsgehalt von 440 Euro auf diesen Bedarf in voller Höhe angerechnet würde. Berücksichtigt wird allerdings zunächst der sogenannte ausbildungsbedingte Mehrbedarf in Höhe von 90 Euro. Damit verbleibt ein Ausbildungsgehalt in Höhe von 350 Euro. Da Sie noch minderjährig sind, muss die Hälfte Ihrer Bezüge auf den Unterhalt angerechnet werden. In Ihrem Fall mindern also ½ von 350 Euro = 175 Euro Ihren Unterhaltsanspruch von 398 Euro. Ihr Unterhaltsanspruch gegenüber Ihrem Vater beträgt also 223 Euro.“
Die junge Frau konnte sich nun gut informiert auf ihre berufliche Zukunft freuen. Mit dem Ausbildungsgehalt von 440 Euro und dem Unterhalt durch ihren Vater von 223 Euro war sie sehr zufrieden. Noch hatte sie keinen Aufwand für eine eigene Wohnung oder eigene Lebenshaltung. Und wenn alles gut lief, konnte sie nach ihrer Ausbildung einen qualifizierten Arbeitsplatz besetzen. Die Kanzlei, in der sie den Beruf erlernen würde, hatte ihr signalisiert, dass man sie bei erfolgreichem Abschluss und guter Eignung auch übernehmen würde.
Bei dem Einkommen ülus dem Kindergeld wird er keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.
Wie alt ist das Kind?
In welcher Stufe ist er?