Elterngeld Berrechnung und Kinderzuschlag

Hallo ihr Lieben , ich stelle die Frage für eine Freundin:) es geht um folgendes
Wir wohnen in NRW
Sie bekommt im Juli ihr zweites Kind und möchte gerne ihr Elterngeld in zwei Jahre splitten . Könnt ihr mir sagen welche Monate zu Berechnung genommen werden?
Der Geburtsttermin ist der 29.07.22
Juli.21-Juli.22 , oder vor Mutterschutz also Juni.21-Juni.22??

Und schließt Elterngeld plus , den Kinderzuschlag aus ?

Der Vater des Kindes wird Anfang 2023 wieder Vollzeit arbeiten gehen gehen dürfen und die Probleme würden sich auflösen .

Also um einem Harz 4 zu umgehen würde der Kinderzuschlag ausreichen .

Bitte keine Kommentare wie sie soll arbeiten gehen oder sonstiges . Die Situation ist etwas verzwickt und ich kann auch nicht auf alles in ihrem Namen antworten deshalb wäre ich froh wenn ihr nur auf die zwei gestellten Fragen antworten könntet :)

Vielen Dank

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12 monta evor der Geburt, sie hat doch während des Mutterschutzes das geliche Geld wie vorher!

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Du hast wie immer einfach keine Ahnung....

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Wenn sie Mutterschaftsgeld bekommt sind die 12 Monate vorm Mutterschutz ausschlaggebend, also Juli 21 bis Juni 22. sie bekommt aber keine 2 Jahre Elterngeld, sondern höchstens bis zum 22. Lebensmonat.

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Wenn ET 29.7. ist, dann beginnt ihr MuSchu am 17.6. also werden die Monate Mai 2022 - Juni 2021 zur Berechnung herangezogen.
Das wegen dem Kinder Zuschlag weiß ich nicht.

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12 volle Kalendermonate vor dem Mutterschaftsgeldbezug...
D.h. Juni 2021 - Mai 2022 .... im Juni 2022 gibt es ja schon Mutterschaftsgeld der wird daher schon ausgeklammert.
Liegen in diesem Zeitraum Kalendermonate mit Elterngeldbezug aus den ersten 12 (bei EG-Plus-Bezug 14) Monaten des älteren Kindes werden diese auch ausgeklammert und weitere Monate von vor dem Mutterschutz des älteren Kindes herangezogen...

Die Elternzeit kann sie ja zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, dann hat sie für den Mutterschutz Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber...

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Kinderzuschlag gibt es auch bei Elterngeld (egal ob EGPlus oder BasisEG) , das zählt als Einkommen, dann in der Höhe wie das EG bezogen wird. siehe https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer