Guten Morgen zusammen,
da ich es immer wieder sehe, dass sich Eltern während ihrer Elternzeit selbstständig machen, glaube ich, dass der "Fall" nicht so selten ist und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich plane mich Ende des Jahres selbstständig zu machen. Mit der Elterngeld-Stelle habe ich bereits geklärt, dass zu diesem Zeitpunkt noch 2 Elterngeld-Monate (bzw. 4 EG Plus Monate) genommen werden können. Die Betreuung meines Sohnes ist nur Teilzeit, wodurch man auch nachweisen kann, dass man max. 30 Stunden pro Woche arbeiten kann (wenn überhaupt).
Jetzt meine Frage: Die Berechnung des Anspruchs geht - da es sich um eine Neugründung handelt - glaube ich nur wie bisher auf die letzten Erwerbsmonate (ist ja bereits für die aktuell genommenen Monate erfolgt).
Mir ist nur vollkommen unklar - und hier hilft mir leider auch das Internet nicht - wie das Einkommen, welches dann abgezogen wird, in den Monaten vom Gesamtanspruch berechnet wird.
Bei Neugründung als Einzelunternehmer habe ich in meinem Bereich in den ersten Monaten hohe Kosten d.h. der Gewinn wird gleich 0 sein (eher negativ), jedoch natürlich wird auch etwas Umsatz fliessen.
Worauf erfolgt denn die Berechnung der Abzüge?
Vielen Dank vorab, freu mich über jeden Hinweis.
Selbstständigkeit / Elterngeld Plus
Die Berechnung der Abzüge ist dein positives Einkommen aus der dann neuen Selbstständigkeit.
Je nach Unternehmensart ist die Ermittlung des Einkommens unterschiedlich. Bei Kleingewerbe oder als Einzelkaufmann z.B. wird das über eine einfache Einahmenüberschussrechnung (EÜR) gemacht (Einahmen - laufende Ausgaben = Gewinn), bedenke , freie Berufe und Honorarkräfte ähnlich, und kann auf den Zuflussmonat heruntergerechnet werden...
Da kommen noch ggf Abschreibungen aus der Steuererklärung hinzu .... das Laptop was du dir kaufst ist keine direkte Ausgabe für die EÜR sondern musst du dann über die Steuererklärung erfassen.. Dazu berät dich dein Steuerberater!
Als Kapitalgesellschaft ist es glaub ich schwieriger da wird dann ggf der Gewinn lt Jahreseinkommen auf einen Monatsdurhschnitt heruntergerechnet. https://deinelterngeld.de/elterngeld-fuer-selbstaendige/
Dann wird halt einfach der Zuverdienst, also der Gewinn lt EÜR und abschliessend aus der Steuererklärung für die Monate auf dein durchschnittliches Einkommen aus dem Bemessungszeitraum der Elterngeldberechnung angerechnet und aus der
Differenz dein EG neu berechnet. Für 2 Monate würde ich das so steuern das ich dort meine Selbstständigkeit vorbereite aber mit Einnahmen erst nach Ende des EG-Bezugs starten...
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