Übergang Zeit des Elterngeldbezuges/Job

Hallo ihr Lieben!
Ich beschäftige mich gerade mit der Jobsuche und frage mich, wie ich den Übergang vom Elterngeldbezug zum neuen Job gestalten soll.
Mein Elterngeldbezug endet am 8.1.23, dies ist dann am Ende des 16. Lebensmonats. Ich würde gern zum 1.1. einen neuen Job suchen. Muss ich dann für die 8 Tage Elterngeld zurück zahlen oder ist es dann besser, den Bezug vom Elterngeld im Dezember enden zu lassen? Was passiert im letzteren Fall mit der Krankenversicherung im Dezember? Ich bin verwirrt 🙈

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Also, krankenversichert bist du auch in Elternzeit ohne Elterngeldbezug. Ist bei mir so: zwei Jahre Elternzeit, ein Jahr EG. Trotzdem beitragsfrei versichert. Zumindest für zwei Jahre. Oder bist du gerade arbeitslssuchend gemeldet? Da hast du beim Arbeitsamt doch auch bestimmt Elternzeit eingereicht? Im Zweifelsfall Mal die Krankenkasse anrufen. :-)

Ich nehme an, du hast ElterngeldPlus vom 09.11.-08.12. und 09.12.-08.01.? Dann könntest du die beiden Monate ja zu einem Basiselterngeld- Monat umwandeln vom 09.11.-08.12. Aber um sicher zu gehen würde ich einfach bei der Elterngeldstelle anrufen oder einen Beratungstermin vereinbaren.

Alternativ kannst du auch einen Job ab dem 09.01. antreten.

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Man ist leider nur beitragsfrei wenn man unterhalb der pflicht Grenze lag vor der Elternzeit. Ich muss meine gesetzliche Versicherung in der Elternzeit privat zahlen -. -

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Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und musste die Versicherung in der EZ nicht selbst zahlen, weil ich auch bei meinem Mann hätte familienversichert sein können. Man muss also nicht zwangsläufig selbst zahlen, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, dann ist es noch relevant wie der Ehepartner versichert ist oder ob man überhaupt verheiratet ist.

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Beziehst du EG+? Da kannst du ja was dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wird. Wie viel, hängt von der Höhe ab.

Aber was ist das Problem mit dem 8.1.? Wenn man arbeitslos war, fängt man ja auch nicht zwingend zum 1. eines Monats an. Das hat sich zwar so eingebürgert, ist aber nicht zwingend.
Mein erster Arbeitgeber nach dem Studium brauchte mich so schnell wie möglich, also fing ich dort an einem Donnerstag am 13. des Monats an. Das ist für die Entgeltabrechnung kein Problem.
Und im Lebenslauf kannst du den krummen Beginn mit deiner Elternzeit erklären falls du irgendwann mal darauf angesprochen werden sollest.

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Wenn du nicht mehr von EG-Plus auf BasisEG wechseln kannst für die letzten 2 Monate, dann würde ich trotzdem zum 1.1. anfangen.
Es wird dir ja dann maximal das anteilige Gehalt von 6 Arbeitstagen auf dein Elterngeld des letzten Monats angerechnet. Vermutlich wird es da nichtmal zu einem Abzug kommen.