Hab nochmal eine Frage für den Vater
Ich gehe ab Geburt in Elternzeit und mein Partner auch ab Geburt für 1 Monat und zu einem späteren Zeitpunkt auch nochmal 1 Monat.
Es geht um folgenden Punkt gleich zu Beginn
Ich Die Mutter Kreuze ja ERSTANTRAG an
Was kreuzt der Vater denn an?ANTRAG ANDERER ELTERNTEIL?Aber woher bekommen wir das Aktenzeichen?wir schicken die Anzeige ja gleichzeitig weg da kann ich ja gar kein Aktenzeichen kennen…
Dann Punkt 1 Mein Einkommen vor der Geburt des Kindes (im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum): Bitte ankreuzen, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der folgenden Erklärung nicht angekreuzte Fragen als mit „nein“ beantwortet gelten:
☐ Ich habe ab Januar des Vorjahres vor der Geburt meines Kindes nicht gearbeitet und daher kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt und werde auch während des Elterngeldbezuges kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen.
Wir stehen da gerade auf den Schlauch.Mein Partner hat gearbeitet also müsste er die Frage dann ja theoretisch ankreuzen oder?
Vielleicht kann uns ja jemand aufklären…
Danke ☺️
Elterngeld
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Wenn er gearbeitet hat, kreuzt er die Frage natürlich nicht an.