Elternzeit

Hallo zusammen. :)

Mit meinem AG habe ich abgesprochen dass ich nach der Geburt für ein Jahr Zuhause bleibe und dann voraussichtlich wieder in Vollzeit einsteigen werde.
Jetzt hörte ich von einer Freundin dass die "Elternzeit" auch beantragen. Das hatte bislang niemand erwähnt... Und sie empfahl mir dabei auch gleich vorsorglich 3 Jahre zu beantragen auch wenn ich nach dem einen wieder arbeiten gehe. Aus dem Grund dass man in der Zeit flexibel im Teilzeit gehen kann und man auch weiterhin einen Kündigungsschutz hat.

Stimmt das so? Ich bin gerade etwas überfordert. 😅

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Wenn du sicher bist, dass du anschließend Vollzeit wieder arbeiten gehen willst, reicht es ein Jahr anzumelden.
Bist du nicht sicher, ob du anschließend VZ oder TZ arbeiten möchtest, kannst du auch mehr anmelden. Vorteil ist der Kündigungsschutz, da du noch in EZ bist.
Hast du aber 2 Jahre angemeldet, kannst du die EZ nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers vorzeitig beenden (genauso wie die Verlängerung).

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Elternzeit musst du auf jeden Fall mindestens für das Jahr beantragen, dass du mit deinem AG besprochen hast.
Deine Freundin hat recht, dass es Sinn machen kann gleich 2 oder sogar 3 Jahre anzumelden, damit man flexibler ist. Das gilt aber nur wenn man dann nach dem ersten Jahr auch nicht Vollzeit arbeiten will. Denn Teilzeit in Elternzeit darf man nur bis max. 32 Wochenstunden arbeiten.

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Ok danke. Aber man könnte theoretisch auch 3 Jahre Elternzeit beantragen und dann nach einem Jahr trotzdem wieder im Vollzeit arbeiten?

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Nein.

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