Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand helfen und hat ähnliche Erfahrungen!
Ich bin zurzeit schwanger und in einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Mein ET ist der 15. August und das ist ebenfalls der Tag an dem mein Vertrag ausläuft. Gearbeitet habe ich in diesem Job dann 2 Jahre in Vollzeit.
Soweit ich es verstanden habe muss ich für die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt nichts weiter beachten, da ich da ja noch in einem Arbeitsverhältnis bin.
Doch wie ist es danach?
Muss ich Elternzeit beantragen?
Hat man ohne Job Anspruch auf Mutterschaftsleistungen (für die 8 Wochen nach Geburt) oder zählen dann die Elterngeldmonate einfach ab Geburt?
Muss ich mich arbeitslos melden auch wenn ich nicht arbeiten will/kann sondern das Kind betreuen möchte?
Ich würde gerne Elterngeld plus beantragen, um flexibel entscheiden zu können wieder Teilzeit arbeiten zu gehen oder auch nicht.
(Nach einem Jahr wieder einen Vollzeitjob zu machen kommt für mich und meinen Partner eher nicht in Frage)
Ich habe das Gefühl im Internet von Informationen erschlagen zu werden.
Gibt es Beratungsstellen die sich mit allen diesen Sachen gleichzeitig auskennen?
Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten!
Befristeter Arbeitsvertrag, Elterngeld, Mutterschaftsleistungen? Hilfe!
Hallo!
Du hast soweit alles richtig verstanden. Vor der Geburt musst du nichts weiter beachten, da du da noch im Arbeitsverhältnis bist. Nach der Geburt bekommst du von deinem Arbeitgeber natürlich kein Geld mehr, sondern regulär das Elterngeld.
Elternzeit brauchst du nicht zu beantragen, da du ja keinen Arbeitgeber hast. Du kannst dich arbeitslos melden wenn du möchtest, aber da du dem Arbeitsmarkt erstmal nicht zur Verfügung stehst, bis du eine Kinderbetreuung hast, erhälst du sowieso kein Arbeitslosengeld. Bist du nicht verheiratet und kannst in die Familienversicherung, solltest du dich aber arbeitslos melden, um weiter versichert zu sein.
Du kannst frei entscheiden, ob du Basiselterngeld oder Elterngeld plus beantragen willst. In der Summe kommt es komplett aufs gleiche raus. Du kannst also zb auch ein Jahr Basiselterngeld nehmen und dir jeden Monat selber was zurücklegen.
Es gibt Beratungsstellen, die Qualität variiert aber stark.
Vielen Dank für deine Antwort ☺️ jetzt fühle ich mich schon etwas sicherer!
Dir steht Mutterschaftsgeld auch nach der Geburt zu. Das bekommen auch Frauen, die im ALG1-Bezug stehen und in Mutterschutz gehen.
Du hast keinen Anspruch auf Elternzeit. Allerdings gehst du in Kindererziehungszeit. Das musst du jedoch nicht beantragen.
Falls du bisher sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und Mitglied der GKV bist, dann bist du während des Mutterschutzes und des Elterngeldbezugs beitragsfrei in deiner GKV versichert.
Falls du in der PKV oder Freiwillig versichert bist, zahlst du wie auch bisher deine Beiträge weiter.
Vielen Dank Kati! Um sicher zu gehen werde ich bei meiner Krankenkasse noch einmal nachfragen, aber gut zu wissen, dass man im Normalfall weiter versichert ist.
Ein paar ergänzende Infos, die vielleicht nicht so ganz klar geworden sind:
-Ab dem Datum, ab dem dein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, erhältst du Mutterschaftsgeld nur noch in Höhe von 67% statt 100% vom Gehalt. Hier kannst du bei deiner Krankenkasse anrufen für weitere Informationen. Die schicken dir auch vor Beginn des Mutterschutzes einen Bogen, auf dem du eintragen musst, wie lange dein Vertrag geht etc. und schicken dir dann eine Aufstellung, welche Gelder du wann kriegst.
Die 6 Wochen vor der Geburt zahlt die Krankenkasse nur einen kleinen Betrag und dein Arbeitgeber stockt auf 100% auf, nach dem 15. August zahlt die KK dann komplett die 67% und dein AG ist raus.
-Das Elterngeld wird sowieso immer ab dem Tag der Geburt auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, die ersten beiden Monate von den 12 Monaten Elterngeld sind also sowieso im Mutterschutz "verbraucht "
-Sollte dein Elterngeld höher sein, als 67% deines Gehaltes, kriegst du direkt nach der Geburt schon Elterngeld statt Mutterschutzgeld, es wird wie gesagt miteinander aufgrechnet und du bekommst den höheren Betrag. Dein Elterngeld kann durch selbstständige Zusatzeinkünfte, Sonderzahlungen o.Ä. evtl. leicht höher sein als 67%.
Ich würde an deiner Stelle auch direkt volles Elterngeld auszahlen lassen und mich dann nach einem Jahr arbeitslos melden, um ALG1 zu erhalten. Du kannst dem Amt dann sagen, wie viele Stunden du zur Verfügung stehst (mind. 15/Woche) und kriegst dann ein entsprechend gekürztes ALG. Aber so hast du trotzdem insgesamt mehr Geld, als wenn du dir aus dem Elterngeld heraus etwas suchst!
Außer: du weißt, dass du die ersten 2 (!) Jahre definitiv noch gar nicht arbeiten willst, auch nicht Teilzeit. Dann würde es Sinn machen, Elterngeld Plus auf 2 Jahre zu beziehen und sich dann arbeitslos zu melden.
Sinnvoll ist es, falls du nicht verheiratet bist, in jedem Fall sich sofort im Anschluss ans Elterngeld arbeitslos zu melden, damit du keine Versicherung zahlen musst. Beachte auch, dass du dich 3 Monate vor Ende der Elternzeit beim Amt melden musst, damit die Zahlungen nahtlos laufen - die nehmen das manchmal sehr genau.
Sie hat keine Ez! Sie muss sich 3 Monate vor Vertragsende arbeitslos melden!
Stimmt, mit "Elternzeit" habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich meinte, 3 Monate vor Ende der Elterngeld-Bezugszeit. Habe selbst die Situation, dass mein Vertrag während der Zeit ausläuft. Hatte extra beim Amt nachgefragt, und da sagte man mir, ich muss mich halt 3 Monate bevor ich wieder arbeiten will, melden, bzw. 3 Monate bevor ich ALG haben will.
Da bei der TE der Vertrag zur Geburt ausläuft, würde "3 Monate vor Vertragsende" ja bedeuteten, dass sie sich mehr als 15 Monate bevor das Amt aktiv werden muss, dort melden muss. Glaube nicht, dass die auch in anderen Bundesländern solche Vorlaufzeiten brauchen.
Aber sicherheitshalber jetzt schon mal beim Arbeitsamt anrufen, situation schildern und fragen, wann sie gern die Meldung hätten :)
du musst dich 3 Monate vorher beim Arbeitsamt und zwar zum 15.5.
und da du keinen Arbeitsgeber hast, usstdu das Im Arbeitsamt klären, Im Normalfall bist 3 Jahre über deinen AG versichert, den hast du dann nicht
Mir hat das Amt was anderes gesagt!
Es hieß, wenn die Mutterschutzzeit bereits begonnen hat, wenn der Vertrag ausläuft, ist das Arbeitsamt nicht mehr zuständig. Wenn man VOR der Mutterschutzzeit arbeitslos wäre, schon, so aber nicht.
Der Mann vom Arbeitsamt hat mir definitiv und deutlich gesagt, dadurch dass ich dann Elterngeld beziehe, muss ich mich erst wieder melden, drei Monate bevor ich arbeiten kann/will.
Das man nicht drei Jahre versichert ist, stimmt - Man ist aber während des Elterngeldbezuges definitiv auch ohne Arbeitgeber versichert. Also nur ein Jahr bzw. 22 Monate bei Elterngeld Plus.
Anschließend muss man sich arbeitslos melden oder die Versicherung selbst zahlen.
Theoretisch also auch eine Option: Ein Jahr Elterngeld beziehen, danach ein Jahr auf eigene Kosten zuhause bleiben und die Versicherung selbst bezahlen bzw. familienversichert sein, und dann rechtzeitig 3 Monate vor Ablauf des 2. Jahres dem Amt Bescheid sagen, dass man dann wieder arbeiten will und ab da ALG beziehen. Man muss nur beachten, dass diese Frist von 3 Monaten dazu dient, schonnmal nach einer Stelle zu suchen um gar nicht ins ALG reinzurutschen. D.h. das Amt schickt einem da schon Vorschläge, rechtsverbindlich können die aber noch nicht sein soweit ich weiß.
Doch, wenn man einen AG hat ist man auch ohne Eg versichert
Jetzt bin ich verwirrt 😕
Ich befinde mich auch in einem befristeten Vertrag der läuft zum 14.07 aus mein ET ist der 12.10 also würde irgendwie am 30.08 der Mutterschutz beginnen
Habe mich ordnungsgemäß bei ALG 1 gemeldet
Die Dame sagte bis zum 30.08 bekomme ich ALG 1 dann Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld wenn ich denn nach Ende des 1 Jahres nichts habe würde ich meine restliche Zeit ALG 1 in Anspruch nehmen
Für mich ist das alles auch noch ein Buch mit 7 Siegeln
Aber so stand es auch auf der Elterngeldseite