Hallo zusammen,
aktuell befinde ich mich noch bis Oktober '23 in Elternzeit.
Ich bin fest angestellt bei meinem Arbeitgeber, würde gerne wieder arbeiten (2-3 Vormittage), allerdings bei einem anderen Arbeitgeber (ich möchte auch sicher nicht zu meinem alten AG zurück).
Meine Frage:
Was ist sinnvoll?
1. Elternzeit bestehen lassen und mit
Genehmigung von meinem derzeitigen AG vorerst woanders arbeiten und hoffen, dass ich dann nach der Elternzeit bleiben darf oder
2. kündigen und bei neuem AG ohne Elternzeit anfangen?
Welche Vor- und Nachteile können mir bei den zwei Varianten entstehen?
Wie ist die gängige Vorgehensweise? Bei aktuellem AG bereits die Anfrage stellen oder warten, bis ich weiß, ob und wo ich anfangen kann? Scheinbar muss es vier Wochen vorher gemeldet werden?
Ich bin dankbar um jede Erfahrung und Mitteilung.
Liebe Grüße und schöne Ostern
Wiedereinstieg während Elternzeit neuer Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber muss nicht zustimmen wenn du bei der Konkurrenz anfängst und ich glaube auch kaum, dass das irgendein Arbeitgeber mitmacht.
Bevor du dir also intensiver darüber nachdenkst, frage erstmal deinen AG, ob er überhaupt zustimmt. Ich denke nicht.
Das kann man doch so pauschal gar nicht sagen. Wir wissen doch zb gar nicht, ob es die "Konkurrenz" ist, oder eine Branche. Manche Arbeitgeber wollen auch keine Teilzeitarbeit anbieten und genehmigen darum die Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit.
An die TE: ich würde auch erstmal mit dem jetzigen Arbeitgeber sprechen. Vorteil wenn du nicht kündigst: falls du beim neuen Arbeitgeber nicht übernommen wirst, hast du einen Job, in den du nach der Elternzeit (zumindest übergangsweise) zurückkehren kannst.
Also ich habe in der gleichen Situation gekündigt und bei einem neuen AG angefangen. Und der war so cool und hat mir die Weiterführung meiner Elternzeit angeboten und ich habe quasi mit dem neuen Arbeitsvertrag auch die Bestätigung der Elternzeit bekommen. Ist aber sicher ein Sonderfall.
Die Frage ist ja eher, wer stellt dich für "2-3 Vormittage" ein.